Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
Seite
85
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Wahltage verhindert, und darum hatten diese Fürsten einenAufschub des Aktes begehrt und versprochen, später entwederselbst noch zu erscheinen oder doch gehörig ausgestatteteBevollmächtigte nach Frankfurt zu senden. Sie, die Chur-fürsten von Mainz und Köln erkannten die Billigkeit diesesBegehrens und trugen bei ihren Mitfürsten von Trier undPfalz auf einen neuen Wahltcrmin an. Nichts destowcnigerverweigerten Letztere, so wie der Burggraf von Nürnberg, dieGewährung desselben, fuhren auf ganz unerhörte Weise in ih-ren Arbeiten weiter fort und wagten es, dem über Frankfurtverhängten Jntcndikt und allen ihren Warnungen und Vor-stellungen zum Trotz, hinter der der Kirche, den König Sigis-mund zum römischen Könige zu wählen. Diese Wahl seynun aber durchaus ohne Rechtskräftigkeit, da es den Chur-fürsten von Trier und der Pfalz sogar an der Fähigkeit mangle,indem sie, als Anhänger eines After - Pabstcs, außerhalb derGemeinschaft der Kirche stünden. Burggraf Friedrich vonNürnberg betreffend, so habe dieser sich zwar als Bevollmäch-tigten König Sigismunds, in der Eigenschaft als Markgrafund Churfürst von Brandenburg, angekündigt, allein solcheEigenschaft sey von ihnen besiritten worden, indem ihnen wohlbekannt gewesen, daß der Markgraf Jost bereits vor längererZeit durch einen rechtmäßigen römischen König mit der vonSigismund angesprochenen Chur belehnt und in den wirkli-chen Besitz dieses Lehens eingesetzt worden. Der Burggrafhabe ihre Warnung, sich nicht zu übereilen und vorerst diekanonische Wahl abzuwarten, da die nahe Ankunft der Ge-sandten von Böhmen, Sachsen und Brandenburg kein Ge-heimniß geblieben, verschmäht, und Frankfurt geradezu ver-lassen. Darauf hätten sie, nachdem jene Herren wirklich zu-letzt eingetroffen, die Wahl vorgenommen, und mit Beobach-tung aller durch die goldene Bulle vorgeschriebenen Förmlichkei-ten mit fünf Stimmen, cinmüthig, den Markgrafen Jostzum römischen Könige ernannt, die Unterzeichner des Mani-