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fürstcn auf St. Acgiditag nach Frankfurt cin; den KonigSigisnnind überging er, da nicht dieser, sondern Jost im wirk-lichen Besitze dcrChur-Brandenburg und vom römischen Konigedamit belehnt worden sey. Die Stadt Frankfurt selbst verwiestder Erzbischof ans die Bestimmungen der goldenen Bulle. Sieweigerte sich ihrer Verpflichtungen keineswegs und erbot sichzu Leistung des üblichen Sichcrheits-Eides. Dagegen liest derPfalzgraf Churfürst Ludwig der Stadt bedeuten, daß sie blosvon ihm, als dem durch die goldene Bulle bestallten RcichsvikariuS,Mittheilungen zu empfangen habe; zugleich ward mir demMagistrate über Einlassung des Gefolges unterhandelt. DieFrankfurter gestatteten ihm, wie dem Churfürsten von Mainzund Andern, nicht mehr als 200 Pferde, und machten ihrenEntschluß auch den übrigen Churfürsten bekannt. Vergebenssuchte der Pfalzgraf, am Tage seiner Ankunft, 300 hineinzu-bringen und dieses Benehmen wider die Abrede durch den Be-weggrund zu entschuldigen, daß man bei den geistlichenWahlern, welche zu Schiffe anlangten, die Zahl der Beglei-tung und Dienerschaft so genau nicht wissen könne: die Stad-ter blieben hartnackig bei ihren Maasrcgcln und hatten amThore gehörig gegen jeden Versuch von Gewalt vvrgcsorgt.
Noch am 1. September unterhandelte Johann von Nas-sau durch Abgeordnete ferner mit Frankfurt über die Leistungdes Sichcrhcits-EidcS und die Ausweisung der Fremden. Zuletzterem Punkte hatte die Anwesenheit zahlreicher Pilger updausländischer Kaufleute, so wie allerlei andern unbekannten Volkes,und eben so das Begehren Burggraf Fricdrchis, der doch nichtWähler war, gleichfalls mit 200 Pferden einziehen zu dürfen,Veranlassung gegeben. Wegen Ersterer befragte der Rath denErzbischof um Verhaltungsregcln: Johann war für die Belas-suug der Fremden unter der Bedingung, daß auch die übrigenChurfürsten ihre Einwilligung dazu gäben. Die Abgeordne-ten von Trier, Köln und Pfalz sprachen zwar anfänglich inentgegengesetztem Sinne sich aus, bis der Rath ihnen zu Gc-