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tigc Punkt über Hciligcnbcrg und Wcidelsberg soll durch Nas-sau-Dillcnburg und Waldcck entschieden werden. Die Psaff-hcit von Fritzlar, welche wider Hermann und Margarethen,wegen verübter Ungebühr hessischer Vogte klagbar zu Romaufgetreten, nahm ihre Beschwerde zurück. Giboldhauscnkommt an das Erzstist Mainz zurück. Die Ritter von Her-tingshauscn und Falkcnberg, jedoch nicht wegen des Mordes anFriedrich von Braunschweig, von welchem der Erzbischof sichaufdas förmlichste lossagt, werden in den Frieden miteinbegriffen.
Außer demselben wurde nun auch noch ein Landfriede zwi-schen Chur-Mainz einer- und Braunschweig-Lüncburg und Hes-sen anderseits, zu Fricdbcrg geschlossen; dieser sollte nament-lich den heiligen Orten, den Kaufleuten, Landlcutcn und Rei-senden zu gut kommen. Gegen das Wcgclagcrn kam manüber scharfe Maßregeln übcrcin. Fritzlar und NordhcitN wur-den die Mallsiättcn, wo die Landrichter künftig zu Gerichtesitzen sollten. Endlich gab in dem neuen Vertrage Johann auchEschwcgc und Sontra ganz an Thüringen zurück, und gingauf eine Bürgschaft ein, welche zu Fritzlar und Kassel gegen-seitig geleistet werden sollte. König Ruprecht, des langen Hadersmehr als überdrüssig, genehmigte mit Freuden diese Richtungen^).
-) 1405.
kl.
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