Druckschrift 
2 (1832)
Entstehung
Seite
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Eide, an den Sippen Friedrichs keine Rache zu nehmen undmachen sich verbindlich, in einem Thurme so lange gefangenzu sitzen, als dem Könige gefällig seyn werde. Nach ihrerLcdigung meiden sie das teutsche Land auf die Dauer von zehnJahren, vier Jahre ohne Gnade — sechs mit Gnade desKönigs "').

Schwieriger war die Endausglcichung Johanns mit den^ Fürsien. Der König wandte alle Mühe hiczu an und be-nutzte besonders die Anwesenheit Hermanns zu Nürnberg, woderselbe um die Rcichsbelchnung ansuchte. „Der Erzbischofbeschwerte sich über das mit Braunschwcig ohne Kriegserklä-rung gegen Mainz geschlossene Bündniß über die eigenmäch-tige Befestigung des Heiligcnbcrgs ohnwcit Fclsbcrg, über dieErmordung zweier mainzischcr Kalkbrcnner von Naumburg,über die Zerstörung eines naumburgischen Thurms, über dieBelagerung Naumbnrgs und Gcismars, über die Mißhand-lung und Hinrichtung einiger Gcismar'schcn Bürger, über dieEinziehung der Hcrtingshaus'schcn Güter, über die Bedrückungder in Hessen gelegenen Güter, über die eigenmächtige Verge-bung einiger Altäre des Klosters Ahnabcrg, über die Bcschützungder Bürger von Grünbcrg, welche sich den geistlichen Anord-nungen widersetzten, über die Verwüstung einiger Güter desErzstifts, über die Gcfangcnnehmung und Bcdrängung desGrafen von Ziegcnhain, damals noch mainzischcn Domherrn,über die Beschädigung des hcrsfeldischcn Schlosses Landeck,und endlich darüber, daß der Landgraf einen alten Abt vonHasungen abgesetzt und ihm einen Nachfolger gegeben habe.Auch erhob er eine förmliche Klage gegen das vom Landgra-fen über ganzHessen verhängte Gebot der Getreide-Ausfuhr""-')."

Dagegen erhob auch der Landgraf allerlei Beschwerdengewichtigern und geringern Inhalts. Er schilderte die-wider-rechtlichen Einmischungen geistlicher Gerichte in Angelegenheit

») September 1402. -») Rommel lv. e.