vertheilungen beschlossen. Adolf trat in die Gemeinschaft derStädte Eschwcgc und Sontra ein, und trat dafür mainzischc Be-sitzungen nnd Lehen von Bischofguttcrn in Thüringen an Bal-thasar ab Man übergab die von Hermann an HerzogOtto ausgestellten Briefe (mit Ausnahme gedachter Städte ander Wcrra) bis anf ein Weiteres, einem Grafen von Hohcn-stein zur Aufbewahrung; im Rathe der Fürsten war die gänz-liche Vcrtheilung der Landgrafschaft Hessen unter sich und ihreAnhänger beschlossen, anf den Fall, daß der Sieg ihre Waffenkrönen würde, und zwar anf folgende Weise. Die eine Hälftedes Ganzen sollte dem Landgrafen Balthasar, die andere demErzbischof Adolf zufallen, letztere in zwei gleichen Theilen zuseinen eigenen und des Erzstiftcs Handen. Im Fall des Hin-scheidcs von L. Hermann vor Eroberung seines Landes durchgemeinschaftliche Kriegsmacht der Verbündeten, sollte solautete merkwürdig genug ein fernerer Artikel des neuen Ver-trages — jeder Einzelne von diesen das Recht haben, für sichselbst zuzugreifen, vorbehalten, daß keiner der klebrigen in Aehn-lichcm gestört würde. Diese Bestimmungen waren offenbarzum Nachtheil des dritten Mitvcrbündctcn, der gleichsam ge-täuscht durch die zwei andern, dastand ^).
Adolf nnd Balthasar rüsteten srisch und warben neueBundesgenossen. An der Spitze von fünfzehn Grafen, 24S0Ritter und beinahe 15,000 Schützen und Fußgänger rücktensie abermals in Hessen cnw""H. Der Erzbischof entschuldigteseinen Schritt als Akt der Nothwehr, und sendeten einen motivirtenFehdebricf voraus. In demselben las man die Worte: „Wisset,hochgcborncr Hermann, um solch Unrecht und Gcdräng, dasIhr und Eucrc begeht an uns und unsers Stiftes Leuten undUnterthanen, daß wir, Adolph, Erzbischof zu Mcnzc, euer
*) Jänner und Februar tZ87-»*) März bis Mai 1587.-"*) August tZ87.