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hard, welcher damals noch am Leben, auf sehr freundscha ftli-chem Fuße, daher man unschwer in Beziehung auf die künfti-gen Verhältnisse der Dictz'schcn Besitzungen unterhandeln kon nte.und im Jahr 1550 auch in der That einen förmlichen Kaufdarüber zu Stande brachte. Für die deßhalb ausgestellte lllr-kundc trat Eberhard dem Hause Nassau ein Viertel an iderHoheit und ein Achtel an den Nutzungen der Grafschaft nb,um eine Summe von 14,000 Gulden; er behielt sich blos fürdie noch übrige Lebensdauer Titel und Wappen, so wie dieNutzungen der abgetretenen Herrschaften selbst vor, ließ dage-gen Wilhelm einstweilen davon Besitz ergreifen, in der Absich t,künftigen Zwisten vorzubeugen. Tags darauf verwandelte mo,nden Kauf in einen Tausch, und statt des früher bedungenenKaufschillings trat Wilhelm an Eberhard und dessen nächstenErben, Ludwig zu Stolbcrg-Wcrningcrode, seine beiden Viertelan der Herrschaft Altcn-Wcilnau und an Camberg nebst denZugchördcn der Beiden ab; dagegen übertrug Kbnigstcin anNassau auch noch das Wicdcrablösungsrccht hinsichtlich derTriercr-Pfandschaft. Zur Ausgleichung des Verhältnisses zwi-schen dem Mchrcrtrag des Königsicin'schcn Theiles an Dietzund dem Nassau'schen an Altcn-Wcilnau und Cambcrg, wardder Uebcrschuß auf den Nassau'schen Theil an Hadamar undEllar auch so lange verschrieben, bis Wilhelm den Katzcncllcn-bogcn'schcn Viertel an Altcn-Wcilnau, Camberg und Obcr-Roßbach zu Handen erhalten haben würde. Auch über Ha-damar ward, auf den Fall, daß vorliegende Verträge glückli-chen Erfolges sich crfreuctcn, ein künftiger Tausch gegen denNassau'schen Antheil an Eppcnstein verabredet. Wilhelm tratin wirklichen Besitz von Dietz, soweit es Köuigstcin besessen;Eberhard dagegen bezog bis zu seinem Tode die Einkünftedaraus. Nun trat aber den Verfügungen beider Grafen einHinderniß entgegen, an welches sie beide nicht gedacht; derErzbischof von Trier, Richard von Grciffenblan, verweigerteseine Zustimmung zu dem Geschehenen; in die Urkunde, durch