Druckschrift 
3 (1833)
Entstehung
Seite
285
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hcimschrcibcr des Grafen und in Rcligions-Angelegenheitendem Landgrafen von großer Wichtigkeit, sehr zu schonen.

Nach vierjähriger Pause erst lebte der Handel wieder auf;der Kaiser zog ihn vom Reichskammer-Gcrichte weg und vorsein Hofgcricht. Ein Versuch zum Vergleich scheiterte; Karlernannte schon eine Kommission oder ein delegirtcs Gericht,welches weiter verfahren- olltc, und aus den Bischöfen vonAugsburg, Bambcrg, Straßburg und dem von Konstanz imVerhinderungsfall des einen oder andern dieser drei, zusam-mengesetzt wurde

Erstgenannter Prälat hatte die Sache bis zur Spruch-reife zu verhandeln, sodann mit den übrigen Kollegen, binneneines Zeitraums von zwei Jahren, zu entscheiden; von dieserEntscheidung sollte keine Wciterbcrufung stattfinden. BeideParthcicn erklärten sich mit solcher Anordnung zufrieden, undstellten über ihre Bereitwilligkeit, dem künftig zu fällendenSpruche getreu nachleben zu wollen, einander Reverse aus.

Das mühesamc Geschäft ward nun bis zur Oktuplik ver-handelt; viele berühmte Rcchtsgclehrte arbeiteten darin, theilsdurch Verfertigung von Streitschriften, theils durch Abfassungvon Gutachten. Für die Interessen des Hauses Nassau warenbesonders thätig: Nikolaus von Vcuningcn, der Kanzler vonChurpfalz, Niklas Ebcrhardi von Widdelburg, Präsident desRathes von Holland; sodann die Doktoren: Dockum vonKöln, Rückcr und Flach von Schwarzenberg zu Frankfurt amMain. Der am 9. Mai 152? zu Tübingen endlich gefällteSpruch lauteten zu Gunsten Wilhelms von Nassau für dieHälfte der Erbschaft in allem, was nicht Maunslchcn undsolche Güter betreffe, deren die Frauenzimmer nicht fähig.Beide Theile schienen dabei sich beruhigen zu wollen; dennobgleich von der Clcvc'schcn Hälfte keine Rede gewesen war.

ch Den Pfalzgrafen, den Truchseß von Waldburg, die aufanglichernannt worden, hatte man sich Nassau'fcherseits erbeten.