Von dem unerfreulichen Bilde desselben zu angenehmerenErinnerungen kehrend, haben wir noch die Verhältnisse Jo-hanns V. und seines Landes zu Kaiser und Reich, die inne-ren Einrichtungen im Interesse der Unterthanen und die übri-ge» vorzüglichsten Lebensmomente zu beschreiben.
Hinsichtlich der Rcichslchcn Nassau's ging wahrend sei-ner Regierung eine wesentliche Aenderung vor sich; die meistender srühcr von römischen Kaisern und Königen empfangenen,wie Roischcid, Grcifensiein, Arnsbcrg, Diel;, Eleve, Mark,Dinslaken, Bcilstcin-Neustadt, waren nach und nach in Ab-gang gekommen; Johann V. erneuerte sie. Er ließ von Ma-ximilian hintereinander mit den Bergwerken, Salzsolcn undWildbädcrn im Nassan'schcn, mit der Grafschaft Wittgcnstcin,ihren Regalien und Rcichslcutcn (den Bastarden) sich beleh-nen; endlich empfing er ") in kaiserlichen Briefen die Bestä-tigung aller von seinen Vorfahren genossenen Privilegien.Durch dieselben gewann der Graf für die Zukunft auch grö-ßere Sicherheit gegen Eingriffe des Rotwcilcr Hofgcrichtcsund Anmaßungen der übrigens ihrem Ende immer mehr zu-eilenden Wcstphälischcn Fehm gegenüber seinen Laudsgcrichtcn.
Nach Aufrichtung des Landfriedens und bei der Einthci-lnng des Reiches in Kreise wurden sämmtliche Nassau'scheLande (mitViandcn) zum wcsiphälischenKreise geschlagen^").Hierauf wurden auch die Rcichsanschlägc geregelt, und derAntheil an den Türkensteucrn festgesetzt Häufig fanden
jedoch bedeutende Ausnahmen statt, und persönliche Kriegsdienstebefreiten bisweilen von Erlegung des lästigen Gcmcinpfennigs.
") Am ra. Juni t5t4.
"») Dagegen kam Weitstem nachmals zum Chur-Rheinischen-Nassau-Breda stellte nach der beliebten Matrikel ragtdreißig Manu zu Rvsi und dreißig zu Fuß; Dillenburgvierzehn zu Roß und zwölf zu Fuß; Beilstein sechs zu Rostund vier zu Fuß. Das Quantum wechselte jedoch in den ver-schiedenen Türken-, Franzosen- und Niederländer-Kriegen.