Druckschrift 
3 (1833)
Entstehung
Seite
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sich dcr Bclchnungsakt für Maria allein, nachdem derselbendie Schwester ihrProrata förmlich abgetreten hatte. Gegen sol-che Verfügung erhoben die Enkelin und Erbin des ältesten Bru-ders, Jcanncttc von Heinsberg und Löwcnbcrg, Johanns zuNassau-Saarbrücken Gemahlin, und dcr Sohn des zweitenBruders, Gerhard von Lvvn, Herr zu Jülich, nach dessenTode aber dcr Sohn, Wilhelm kk. Graf von Blankcnhcim,Einsprache. Die beiden Herrschaften wurden zurückgefordertund Herzog Philipp von Burgund, als oberster Lchcnshcrrvon Brabant, mußte die Entscheidung fallen. Derselbe er-kannte dcr Grafin Jcannctte und dem Grafen Wilhelm dasErbrecht, dem Grafen von Nassau aber den Nießbrauch biszur Einlösung jener an Brabant verpfändeten Besitzungen,durch den betreffenden Erben, somit Beide gleich bedcnkcnd zu'-').

Mit dieser Entscheidung gab sich keiner der streitendenTheile zufrieden; Nassau steigerte noch seine Forderungen anseiner Gattin und Schwägerin ältcrlichc Erbschaft. Die Mut-ter der beiden war eine Tochter aus dem FalkenstcinischenHause und Mitcrbin dcr Güter dieses Hauses, wie auch derMünzcnbcrgischcn, gewesen. Nun halten Anna und ihr ersterGemahl, Gerhard von Sayn, mit den übrigen Erben sich be-reits abgefunden und nach dem Tode dcr Gräfin waren dieAntheile ihrer Töchter den Stiefbrüdern gegen eine Rnndsum-mc überlassen, der von Maria zwar verabfolgt, dagegen dcrdcr Jakobca zugehörcnde vorenthalten worden. Für diesenerhob sich Johann von Nassau. Unterhandlungen fanden meh-rere Jahre hindurch statt endlich übertrug man den Han-del einem Schicdgcricht, welches, hinsichtlich der Hälfte desGeforderten, vollständig für Maria und ihre Schwester sichaussprach, und auch noch an Zinsen und Kosten beträchtlicheEntschädigungen zuerkannte. Allein der Widerstand dcr Gegcn-

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