Druckschrift 
3 (1833)
Entstehung
Seite
63
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— KZ —

und Tochter gleich erblich, drei Vierthcile der Grafschaft Vian-den diesseits der Maas, nebst lebenslänglichem Nießbrauch derganzen Grafschaft; ebenso den unbeschrankten Nießbrauch, derGrafschaften Nassau und Dietz auf neun Jahre und denWohnsitz auf der Dillenburg; das Recht der Wicdcrlösung vonEllar, in Folge einer Vermählung an Katzcncllcnbogcn ver-pfändet; endlich eine Summe von 24,000 rheinischen Guldenfür das Mehr des Antheils, welches Johann zubcschiedenworden.

Dieser bestand aus einem Vertheil der Grafschaft Wan-den, mit Ausnahme der Renten, auf die Lebensdauer Hein-richs ; aus den Herrschaften Grimbcracn, Conroit, Stadt undLand Breda und allen jenseits der Maas, so wie in Hollandliegenden Besitzungen, ebenfalls erblich auf Sohne und Töch-ter ; aus der Burg Hcrborn und dem Anspruch auf die Hälfteder Einkünfte aus Nassau und Dietz. Eigenthum und Regie-rung der Grafschaften blieben gemeinschaftlich, die Nachfolge"auf die Söhne beschränkt.

Nach einiger Zeit wurde eine neue Anordnung beliebt unddie Theilung in der Art vorgenommen, daß Heinrich in größe-rem Zusammenhang die teutschen, Johann aber die Niederlän-dischen Herrschaften erhielt. Das Stammschloß Nassau sollte,wie bisher, gemeinsames Bcsitzthnm Beider seyn "). AberHeinrichs früherer Tod vernichtete auch diese Theilung wiederund brachte, dem Einreden Ottilia's, der einzigen TochterHeinrichs, zum Trotze, das gcsammte Erbe auf den älternBruder. Heinrich II. hatte sowohl durch seine Vermählungmit Genovcva von Virncburg als durch die mit Hermin-garde von Slcydcn, so wie durch andere Rcchtstitcl, seineBesitzungen vermehrt Dahin gehörte die Herrschaft

H Sonntag nach Jubilate 1449.

1455. Die Verlobung war schon im I. 1429 geschehen.»>»») Wahrscheinlich um 1440.