Druckschrift 
3 (1833)
Entstehung
Seite
61
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an Dich auch noch das halbe Eppstcinische Theil "); über-ließen es aber mit Ausnahme der Zcnten Hundcsangcn,Ncntcrshauscn, Mcud, Salz, Rotzcnhahn, Hocn und Rcn-ncroth, im folgenden Jahre (1444, Sonntag IViniwtis)schon wieder für die ncmlichc Summe von 12000 Guldenan die Grafen Johann und Philipp von Katzcnellenbogcn,denen sie zugleich für die ausbchaltcncu Zentcn ein Viertelihres Theils an Camberg, Wciluau und Wchrheim einräum-ten. So kam das Katzcncllcnbogischc Haus zuerst,obwohl nur widerruflich und pfandweise, in die Gemeinschaftan der Grafschaft Dich erhielt aber bald nachher ein Erb-recht. Dann Gottfried von Eppstcin verkaufte 1433 (st. Nar-gar.) ein Viertel an Dich und der Estcrau, an Cambcrg,Weiln au und Wchrheim, mit seinem ganzen Antheilean der Herrschaft Ellar, und einem Viertel des Amts Löhn-bcrg, welches Graf Otto zu Nassau-Dillcnburg 1344 an dasNassau-Walramische Haus versetzt, Engelbert aber 1423 anGottfried von Eppstein zur Einlösung abgcrrctcn hatte, demGrafen Philipp zu Katzcnellenbogcn für 30000 Gulden. Die,bei der Pfandschaft vom Jahr 1444 von Nassauischcr Seiteausbchaltcncn, Wcstcrwäldischcn Kirchspiele kamen jetzt mitin den Erbkauf, wogegen Nassau sein an Katzcnellenbo-gcn abgetretenes Theil an Camberg, Wcilnau und Wchr-heim zurückerhielt. Erzbischof Jakob zu Trier gab als Lehns-herr seine Einwilligung in diesen Verkauf, obwohl es derennach den alten Verträgen nicht bedürfte. Wahrscheinlichdrang sie Trier dem Verkäufer, der sich in seinem verschul-deten Zustande alles gefallen lassen mußte, auf, und schoß ihmdagegen wieder 0000 Gulden auf die Hälfte des übrigbehal-tenen Viertels an der Grafschaft Dictz vor, wofür aber Gott-fried einen Pfandbrief über 10000 Gulden (1433 st. Alsiggi.)

») Gottfried von Eppstein stellte darüber 114-1, Dienst, n. Pfing-sten, eine besondere Verschreibnng an Nassau ans-