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3 (1833)
Entstehung
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idcrs Tode neue Anforderungen, doch scheint es, daß mit demJahre 14S7 dieser in seinen Einzclnhcitcn höchst erweiterndeund durch viele vorgefallene planlose Neckereien doppelt ärger-liche Erbstrcit aufhörte, nachdem er wohl über dreißig Jahregedauert. Ein Schutz- und Trutzbündniß, zwischen beidenFamilien abgeschlossen, verkündigte die vollständige Versöh-nung ").

Dagegen .rübtc ein Streit anderer Art die Ruhe wieder;die schon früher erwähnte Gemeinschaft mit den Eppensteincrnan der Grafschaft Dietz gab Veranlassung hierzu. Darüberberichtet Arnoldi, in wohlgeordneter Zusammenstellung der ver-schiedenen urkundlichen Verrichtungen, Folgendes:

„Eppsiein hatte die Hälfte seines Theils an Dietz für12000 Gulden an Trier versetzt, wobei die ihm von Trierzugestandene Ocffnung zu Limburg, Molsbcrg und Oberbrcchenfür 5000 Gulden angeschlagen war. Nassau stand dcgcgcn mitGraf Philipp von Katzenellcnbogcn über die Verpfändung einesViertels an Dietz, Cambcrg, Weilnau und Wchrhcim in Un-terhandlung. Jeder Theil wollte sich von dem andern einenneuen Thciluehmcr an der Gemeinschaft nicht aufdringen las-sen. Unter Vermittelung Graf Philipps von Katzenellcnbogcnund Dicthcrs Herrn zu Jscnburg und Büdingcn kam endlich144.Z (Dienst, n. Andr.) ein Vergleich zu Stande. Eppsieinmuß dem Erzbischof Jakob zu Trier die Pfandschaft aufsagen,und auf sein Ocffnnngsrccht an den Tricrischcn Burgen ver-zeihen. Johann und Hcnrich legen die Cppstcinischc Schuldbei Trier ab; ihnen wird dagegen das verpfändete Land ein-geräumt. Eppsiein giebt zu der zwischen Nassau und Katzcn-cllcnbvgcn verabredeten Verpfändung seine Einwilligung, unddiese drei Häuser errichten ncmlichcn Tags ein Frcundschafts-bündniß. — So erhielten also beide Brüder zu ihrer Hälfch

D Arnoldi U. 158.