— 28 —
sirerste Nassau-Saarbrücken den Saanicn zu neuen Zerwürf-nissen aus, durch die Weigerung, Eppcnsicin in die Gemein-schaft an Kirberg zuzulassen. Anderseits siel es auch diesemletztern ein, auf einen Theil der Grafschaft Nassau und derErbschaft von Vianden Ansprüche zu erheben. Ein neuer Ver-gleich wurde daher nothig, unter Veranstaltung der Erzbifchöffevon Trier und Mainz; er kam jedoch nicht in Kraft, underst jm Jahr 1428 schlichtete ein Endvcrtrag den langen Ha-der. Eppcnstein fiel darin so ziemlich mit allen seinen For-derungen durch und erhielt an Einkünften in der Estcrau kärg-liche Entschädigungen,
Nichts desto weniger herrschte fortan das beste Verneh-men zwischen den beiden Häusern; sie hielten fest an der einge-gangenen Gemeinschaft, welche beiden Theilen unbestreitbareVortheile brachte, Auch den letzten Ucbcrrcst von Anforde-rungen der noch vorhandenen Linie des alten Wcilnaucrstam-mcs auf Dictz hatten ste sich durch eine nochmalige und voll-ständige Vcrzichtlcistuug für jetzt und ewige Zeiten vom Halsegeschasst"). Um die Tricrischc Bclchnung kümmerten sie sichwenig und bei zwei Stuhlbesitzungen blieb der feierliche Aktausgesetzt. Ja es suchte sogar der jüngere Graf Johann den-selben für sich und seine Brüder, in Bezug auf die halbe Graf-schaft, wie früher, unmittelbar bei dem Kaiser nach und Si-gismuud willfahrte unbedenklich. Auch später, als Adolf vonNassau-Saarbrücken von ihm die Bclchnung mit der Eppcn-stcin'schen Hälfte wünschte, fand dasselbe statt. Das kaiser-liche Interesse stimmte hierin ganz mit den Absichten der Nas-sauer zusammen. Erst um die Mitte des fünfzehnten Jahr-hunderts gelang es dem Erzhischof Jakob von Sieck, denVertrag von 1420 ins Leben zu rufen. Aber auch jetzt nocherhoben die Nassauer jahrelange Schwierigkeiten, und als sieendlich den Umständen nachgaben und den Lehenrevcrö aus«
ch HZ».