Druckschrift 
3 (1833)
Entstehung
Seite
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brecht, daher auch die Huldigung, welche er auf den Namendieses Bruders in der ganzen Grafschaft vornehmen licß^).

Als im zehnten Jahre hierauf Adolf gestorben, dachteGraf Engclbrccht an gar kein Hinderniß mehr, und schicktesich an, mit aller Behaglichkeit die Regierung von Dictz anzu-treten. Allein es fehlte viel hiczu, denn Gottfried von Eppen-stcin erhob sich auf das kräftigste für die Ansprüche seiner Ge-mahlin und bereitete ihm einen harten Stand. Nach langemHin - und Hcrstreitcn, wobei beide Theile Gründe genug fürsich geltend zu machen wußten, wickelte Erzbischof Otto vonTrier, den man als Schiedsrichter angegangen, die Sachedahin, daß ein Vergleich beliebt und die Grafschaft unter beideParthcicn getheilt ward, jedoch unter der Bedingung fortwäh-render Gemeinschaft. Nur bei den Lchcnslcutcn machte maneine Ausnahme und schied sie durch das Loos aus. UeberKirbcrg sollte Nassau-Saarbrücken die von Eppcnstcin mit inGemeinschaft anfnchmcn oder im Weigerungsfälle letztere da-für eine Entschädigung erhalten. Als dieß genehmigt wor-den, trugen, noch am gleichen Tage des geschlossenen Ver-gleichs , beide Theile, in Erwiederung geleisteter Dienste,dem Erzbischof und seinem Stifte die bisher rcichsunmittclbareGrafschaft Dictz zu Lehen auf, wobei man jedoch bloß dasRecht der freien Veräußerung ohne die Nothwendigkeit derEinwilligung des Lchcnshcrrn sich vorbehielt. Dieser Schritthatte nach wenigen Generationen für Nassau hinsichtlich derDictzischen Besitzungen, die allervcrdricßlichstcn Folgen, wie amgehörigen Orte ausführlich erzählt werden soll.

Nachdem die Huldigung an Gottfried von Eppcnstein,als Mithcrrn, vor sich gegangen und auch die Brüder Engel-brcchts in die völlige Gemeinschaft am neuen Erwerbe aufge-nommen worden, somit alles beruhigt und geregelt schien.

*) t4tv.

Hcimsuch. Maria 44ZU.