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Drittes Kapitel.
Erwerb der Hälfte von Dich. --- Erbzwiste über Eleve,Mark, Ravenstein u. s. w. Fernere Begebnisse dergemeinschaftlichen Regierung von Johanns l.Söhnen ch.
Die Vermahlung Adolfs von Nassau-Dillcnburg mit derErbtochtcr von Dictz, Jutta, hatte ihm und seinem Hausedie sichere Hoffnung auf den Erwerb der ganzen Grafschaftgegeben; allein diese Hoffnung ward nur theilwcisc erfüllt, inFolge des Umstands, daß Jutta eine Tochter gleiches Namenshinterließ, welche mit Gotz von Eppcnstein verehelicht war.Nun sprach aber das Dictzischc Erbrecht deutlich für die Nach-folge auch der Töchter; der Ehebricf dagegen für Adolf aufden Fall, daß er aus zweiter Ehe keine Erbtochtcr hinterließe.Adolf, welcher bereits große Summen darauf verwendet undandere Opfer mehr sich hatte kosten lassen, ward demnach un-bestrittener Eigenthümer der Grafschaft, jedoch aus einemRcchrstitel, welcher in der Folge zu allerlei VerwicklungenAnlaß gab. Das Erbrecht Jutta's war nämlich von demVater und nicht von der Mutter hergeleitet. Alle Anstalten,die er sofort traf, verriethen seine Absicht, den vollständi-gen Besitz von Dictz seinem Hause zu sichern. Daher schonbei seiner Lcbzcit die Abtretung einzelner Parzellen an Engcl-
Lvlvcla .luviv ev Ili-Noi'. II. ^nnal.
<2>v. Gebhardi Gcneal. Tabcll. Aruvldi ll. izi —110.