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1 (1825) A - K
Entstehung
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XVII
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B o r b e r i ch t.

XVII

Minzenried neben dem Adelsrechtc zugleich auch mit derComitiv begnadiget, van dem man auch weiß, daß er denerfurter Lizcntiat der Medizin Christoph Helwig geadelthat 9). Am meisten wurde das Recht zu nobilitiren denenertheilt, welche die große Comitiv erhielten. Die meistenBeispiele davon werden in einem Werke des Grafen vonCronberg 10), und wenn ich mich selbst allegiren darf,in einem Aufsätze von mir 11) angegeben, der in kurzemeine vor mehrern Jahren gewünschte 12) Vermehrung erhal-ten wird 13).

Den ehemaligen Rcichsständen, die keine kaiserliche Ve-. gnadigungsbriefe darüber hatten, machten Mehrere diesesStandeserhöhungs- Recht ganz streitig, 'Andere 14) räumtenes nur den Churfürsten und Reichsfürsten ein. Den nun-mehrigen zum deutschen Bund gehörigen 36 Souveraincnsteht dieses unter der Landeshoheit nicht mitbegriffene Rechtunbezweifelt, und zwar nicht blos in ihren eigenen Landen,sondern auch mit Gültigkeit für die gesammten Bundesstaa-ten zu.

Bei jener Unzahl des Adels, die wirklich da ist, wennman dahin alle von jenen Berechtigten und Anmaßenden seitK. Karl IV. in Diplomen nobilitirte Familien, oder einzelne? Familien-Glieder, allen alten 16) und neuen 16), hohen u.niedern 17), (mittlern giebt es nur in Hommel), 18) vonden mediatisirten Fürsten bis zu den adlichen Herren mit,und ohne von, am, auf, in und zu 19) allen Ur- undBrief- 20), allen Erb- 21) und Adoptiv- 22), allen Pa-triziat- 23) Kaufmanns - 24) Juden- 26) und Kunkel-Adel, 26) allen ausgestorbenen, erloschenen, des Adels ver-lustig erklärten 27), den renunciirenden 28) und den erneu-