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Sammlung theils bereits gedruckter, theils bislang ungedruckter Urkunden, woraus die Geschlechts-Geschichte des hochadeligen Hauses Behr im Hannoverschen und Curländischen entworfen ist
Entstehung
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meiner gewissen Beruhigung und mehreren Sicherheit wegen gegenwartiges gericht-liches Testament gemacht, solches meinen Herren Lehns Vettern zur gütigen Vesta»tigung vorgelegt, und nach der von denenselben vollzogenen freundschaftlichen conti»marlon am heutigen Dato bey Künigl. und Churfürstl. Amte Hoja laut Aufschrift desversiegelten Umschlages desselben und des darüber sprechenden und von mir eingelöserenOetsiotlrlons Scheins Königlich Churfürstl. AmtS gewöhnlichermaßen zur baldigstenEröfnung nach meinem Tode niedergeleget.

In diesem meinem gerichtlichen Testamente nun verordne, setze und be,stimme ich:

1) Meine Leiche soll in aller Stille in meinen Erbbegräbnis zu Bücken, wennich in Hoja sterbe, oder in der Nachbarschaft mein Leben endigen sollte, ohne Pracht,doch mit Anstand beigesetzt werden, sollte ich aber ausserhalb Landes diese Zeitlichkeitverlassen, so können meine Erben bey einer grössern Entfernung zu Ersparung derKosten und Vermeidung der Beschwerlichkeit mich an dem Orte meines Todes be-graben lassen.

2) Denjenigen meines Herren LehnS Vettern, welcher in der Suceession undLehnSfolge der nächste ist, und also Hieselbst mit seinem völligen und eigentlichen Nah-men der möglichen Veränderung wegen nicht kann aufgeführt werden, setze ich mittelstdieses gerichtlichen und unverbrüchlichen Testaments zu meinen einzigen und wahrenErben in allen meinen sehr beträchtlichen Lehn - und Stamm-Gütern zur Hoja undMünchhoff dergestalt ein, daß er selbige, so wie ich gethan, als sein völliges undrechtmässiges Eigenthum besitzen, nutzen und gebrauchen könne und möge, ,'nsoferne diein 'unserer Familie zum immerwährenden Grund-Gesetze festgestellten ?->cta solchen Ge-brauch und Genuß billigen und erlauben, auch vermache ich demselben wohlbcdächtlichalles dasjenige, was zum ^.iloclio zu rechnen scyn würde» und billig meinen Schwe-stern zu gute kommen könnte, als

H den von meinem seel. Vater gekauften, von mir aber erst bezahlten von Lmmi-ZgiscUsn vor der Thür des hiesigen Guts belegenen Maschzehnten, welcher inallen Betracht von der größten Wichtigkeit ist;

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