wird von den Törring wiedergewonnen. Z75
Törring, welche jezund am Leben, samt iren Nachkommenabgemeldetes Unser Erb l and - Jä g erm eist er-Amt inBayern zu einem rechten erblichen Lehen verlieen . . .also daß sie sich des Titels Erbland-Jägermeister in Bayernbedienen, auch allemal der Aelteste unter inen nach Ab-gang des Andern von Uns und unseren Nachkommen zu
rechtem Lehen empfangen Deß zu Urkund'
haben Wir den Brief mit eigener Hand unterschrieben undmit Unserem hieran hängenden Secrete gefertigt. Gegebenin Unserer Hauptstadt München den 18. Monatstag Juliim 1607 Jar."
So war also ein altes Unrecht wieder gesünt und derUebermut des einen Wittelsbachers durch die Noblesse desandern (freilich etwas spät) wieder gut gemacht.
Zweihundert Jare ungefärdeten Besizes oerstrichen nunwieder, 14 Stammeshaüpter wurden nach einander mit demErb lan d-I äg erm ei st er - Amt belent, da und dort beifeierlichen Gelegenheiten (z. B. bei der schon oben S. 90erwänten Erbhuldigung) hatte sich der Inhaber dieses Eren-amtes mit den Zeichen seiner Würde, einem Hirschfängermit goldenem Gefäß am Bandelier zur Linken und einem sil-bernen Hifthorn ebenso an der Rechten hängend, einenMüden oder „Bluthund" an der Leine fürend, eingefunden,da kam das Jar 1808, welches mit der alten ständischenVerfassung zugleich alle Erbämter aufhob.
So entfiel denn auch dem alten Hause Törring seinErbamt, das wie kein anderes im Lande Bayern historischgeworden war, zum zweitenmale und, wie die Zeiten an-deuten, wol auch für immer.
Es blieb also dem Leztbelenten, dem Grafen Antonv. Törring nichts übrig, als die Zeichen seines und seines