und Fürsten-Diplome.
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Jar der Freiung wird 1605, 1608, auch 1615, als Iarder Grafung 1621 aufgefürt. Chiflet sagt, Lamoral seikurze Zeit vor seinem Tode gegrast worden.)
So lange also nicht eine liberale Einsicht in die Ori-ginalbriefe gegönnt sein wird, läßt sich über diese Punkteurkundliche Klarheit nicht verlangen. Begnügen wir unsfolglich mit dem. was sicher ist, nemlich, daß der König vonSpanien i. I. 1681 den Grafen Eugen Alexander vonTassis in den spanisch-niederländischen Fürsten stand er-hob und seine Bestzunzen für ein Fürstentum unter demNamen 6s in Nour st ?g,ssis erklärte. Hier wirdalso zum erstenmale der angeblichen oder erwiesenen Stam-mesgenossenschaft mit den von Thurn Rechnung getragen.Kaiser Leopold I. bestätigte dieß Diplom und erhob zu-gleich den Fürsten Alexander in den R eich s - Fürstenstandnach dem Rechte der Erstgeburt, 1695 aber wurde derFürstentitel auf alle Nachkommen ausgedent.
„Der Fürst Taxis daß ist auch wider Ein dollFürstenthum. Wenn Ihr daß vor Fürsten zehlen wolt,werdet Ihr woll beh Dutzenden finden", schreibt die schonerwänte Herzogin von Orleans nach Jnnewerdung dieserkaiserlichen Standeserhöung von Paris aus an ire Schwester.
Wenn aber auch das Fürstentum der Taxis nicht groß,so war doch das Einkommen fürstlich und das möchte amEnde in jenen Zeiten nicht minder schwer gewogen haben,als heut zu Tage, denn leider nur zu klar sagt Goethe:„Am Gelde hängt,
Nach Gelde strebt doch Alles!"
Den Hauptnerv des Reichtumes der Taxis bildetedas Einkommen aus einer durch sie begonnenen und in
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