Vorwort.
Die mittelst des, bereits in einem früheren Vorwort von demUnterzeichneten erwähnten „Organischen Edikts über den Adel" in'sLeben gerufene Königlich Bayerische Adels - Matrikel ist ein Institutvon so e m i n e n t e r Bedeutung, von so ausserordentlichemNutzen und nacliahmenswerth - praktischer Einrichtung,dass der Verfasser dieses Werkes dieselbe mittelst eines besonderenVorworts zu erklären, sich nicht versagen kann.
Artikel V. des gedachten organischen Edikts, welches durchSe. Majestät den König Maximilian I. von Bayern d. d. München28. Juli 1808 erlassen wurde, verfügt die Einrichtung dieser Adels-Matrikel, hauptsächlich um den Präsenzstand des Adels im Königreichjederzeit festzustellen und fernerhin zu verhindern, dass Unbefugte sichdes Adelstitels überhaupt, resp. der höheren Grade desselben zu be-dienen versuchen.
Es werden in Bayern von Staats wegen daher auch nur diejenigenFamilien als dem Adel angehörend angesehen, welche ihre Aufnahmein die Adels-Matrikel nachgesucht und gefunden haben, und sindFälle von Adels-Anmaassungen, Führung höherer Adelstitel etc. SeitensUnberechtigter, wie sie leider bei anderen Staaten in letzter Zeit sichmehren, im Königreich Bayern, Dank jener vorzüglichen Einrichtung,zur Unmöglichkeit gemacht.
Die Königlich Bayerische Adels-Matrikel enthält fünf Klassen,nämlich: Fürsten, Grafen, Freiherren, Bitter und Adlige. Unter denFürsten sind auch: Herzöge, unter den Grafen: Marquis (für welche keinebesondere Klasse existirt), unter den Adeligen diejenigen Familien miteinrangirt, welche das Prädikat „Edel" (ohne den Bitterstand) besitzen,nachdem eine in früherer Zeit bestandene sechste Klasse, die der„Edeln", seit dem Jahre 1818 mit der Adelsklasse verschmolzen ist.
Die Aufnahme in die Adels-Matrikel oder eine höhere Klassederselben erfolgt auf Antrag der betr. Familie, nachdem dieselbe ihreBerechtigung hierzu durch Vorlegung von Urkunden, Lehnbriefen,Patenten, Diplomen oder sonstigen glaubwürdigen Documenten.deren Prüfung dem Königlichen Beichs-Herolden-Amt obliegt, nach-gewiesen und Se. Majestät die Allerhöchste Genehmigung ertheilt haben,gegen Erlegung einer festgesetzten Taxe für den Matrikel-Extract.
Für jede Familie, resp. Linie, besteht im Beichs- Herolden-Amtausserdem je ein, mit dem Familienwappen verziertes Concept jenesMatrikel - Extracts, welches den zeitigen Personalbestand, sowie Notizenüber den Ursprung, ev. Diplome, Standes-Erhöhungen etc. enthält undstets in sorgfältiger Weise auf dem Laufenden erhalten wird.
Der ungemeine Nutzen dieser ganzen Einrichtung liegt auf derHand; der Verfasser dieses Werkes hat nur noch die Pflicht, dieBerechtigung zur Aufnahme der gesammten Adels - Matrikel in diesWerk mit einigen Worten zu motiviren:
Wie bereits im Vorwort gesagt, soll das Werk nicht allein eineGesammt-Uebersicht derjenigen Standes - Erhebungen geben,welche durch Fürsten aus dem Durchlauchtigsten Hause Wjttels-b a c h aller Branchen, theils vermöge grossen Comitivs, theils von
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