Der Kardinal behalte sich jedoch auf den Fall, daß seineEhre es erheischen sollte, eine weitere Ausführung derverschiedenen, hier berührten Punkte vor, und protcstirevorläufig gegen alle Beleidigungen, welche man ihm per-sönlich zugefügt, gegen alle Drohungen, welche man aufKosten der Wahlfreiheit sich erlaubt, und vor allem an-dern gegen diese bei den Haaren hergezogene Weise, ihnauszuschließen.
In einer andern unmittelbaren Adresse an das Kapitelführte der Kardinal nicht minder heftige Beschwerden ge-gen das Benehmen des kaiserlichen Gesandten, welchen er,als in Diensten einer Partei wirksam, hinstellte; ein Be-nehmen, das diesen Verdacht um so mehr bestätige, alsder Graf sich geweigert, eine Abschrift seines Vortragesförmlich zu Protokoll zu geben. Es sey — meinte Wil-helm Egon — von Sr. k. Majestät weltbekannten G oß-muth nicht zu erwarten, daß sie Längstvcrgesscucs wiederan's Licht ziehen, und dem nächsten besten Angeber Glau-ben beimessen werde, während er selbst, der Kardinal,gewissenhaft dem nymwcgcr Vertrag in Ruh' und Friedennachzukommen bestrebt gewesen sey. Eine in einem allge-meinen Friedensschluß ausgesprochene Amnestie könne mannicht an ihm verletzen wollen, welcher seither, als Dechantdes Kapitels, alle Rücksichten des Respektes gegen denKaiser genau beobachtet, und für dessen Thron und Scep-ter er Gut und Blut hinzugeben entschlossen sey. Der Kar-dinal sey eS jedoch seiner Ehre schuldig, sämmtliche Artikelder Note des Grafen Kaunitz zu beleuchten. Die sechsjäh-rige Gefangenschaft Sr. Eminenz, von allen Regierungenund Publizisten Europas mißbilligt und als Verletzungdes Völkerrechts betrachtet, habe übrigens selbst auf de»Fall alles gesühnt, daß sämmtliche Anklagen wider Die-selbe gegründet gewesen; nach dem Frieden und der Am-