Druckschrift 
3 (1832)
Entstehung
Seite
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»Gleich gewaltthätige Verfolgung erlaubte der Kaisersich auch gegen des Bischofs Neffen, den Prinzen Antonvon Fürstenberg, welcher nach eingegangenem Verlöbuißnach Frankreich reiste, um daselbst seine Heirath zu voll-ziehen — eine Sache, welche das Völkerrecht allen Men-schen gestattet — und fünf Monate später nach Teutsch-land zurückkehrte. Auch dies geschah unter dem Titel von».Revokationen,« wiewohl diese auf vorliegenden Fallganz nnanwendbar waren. Man nahm ihm auch nichtnur Sitz und Stimme zu Regensburg, sondern selbstLand nnd Güter, und zwar so vollständig, daß er so-gar von dem Nöthigsten zu seinem Lebensunterhalt cnt-blöst ist.

»Bei solchem Verhalt der Dinge, welche der Bischof,laut früherer feierlicher Erklärung, nur zur Vertheidigungseines Rechts und seiner Ehre nachgedrungen angeführt,finden sowohl er als seine übrige Familie sich auf eineWeise mißhandelt, die im Reiche kein Beispiel und auchnicht den mindesten Grund im Rechte für sich hat, und erglaubt daher ganz billig die Forderungen stellen zu dür-fen : daß sein Bruder, der gefangene Prinz Wilhelm,auf freien Fuß und in Genuß aller seiner Würden, Pfrün-den, Stellen, Rechte und Gefälle gesetzt werde; zweitens:daß das Gleiche bei ihm und zwar in der ganzen Ausdeh-nung und auch in Bezug auf Land und Leute, Vasallenund 'Besitzungen Statt finde, wie er es vor dem letztenKriege inne gehabt; endlich drittens: daß der eingeleiteteFiskalprozeß wider seinen Neffen, Prinz Anton, nieder-geschlagen, der verhängte Sequester aufgehoben und fürdie erlittenen Einbußen Ersatz geleistet werde. Überdiessoll die dem Prinzen Wilhelm und der übrigen fürsten-berg'schen Familie zu gewährende Garantie einen beson-