Orte, zumal der so wichtigen und von Ehurköln abhän-genden Grcnzfeste Rheinbcrgen zn betrachten gewesen wä-ren; und daß somit kein Vorwurf jenes Büudniß des Erz-bischofs mit Sr. allerchristlichsten Majestät treffen könne,dessen Hauptzweck blos dahin gegangen sey, ein Haupt-bollwerk des Landes und des Reichs wieder zu gewinnen,und eben so wenig den Krieg, welcher darüber mit denvereinigten Provinzen sich entsponnen. Der Bischof vonStraßburg that in seiner Lage, was jeder erste Ministereines Churfürsten und Erzbischofs, und jeder für dasWohl der Kirche und des Reichs eifrige Staatsmann inähnlicher Lage thun mußte; gestützt auf die Vorschriftendes nach so mörderischem Streit und mit so schwerenOpfern begründeten Friedens von Wcstphalen und aufden Inhalt der darauf ruhenden kaiserlichen Wahlkapitu-lation, nahm er kein Bedenken, seinem Herrn, dem Erz-bischof, anzurathen, daß er eines notwendigen und kei-nem Rechte widersprechenden, ja durch wiederholte Jnter-positionen des Kaisers und der Reichsfürsten erlaubtenMittels sich bediene, um so mehr, da nicht leicht vorauszu sehen war, daß der Kaiser oder irgend ein Stand desheiligen Reichs mit Fug in einen Krieg sich einmischenund sogar gegen einen getreuen Fürsten des Reichs auf-treten würde, bei dessen Erklärung alle bestehenden Ver-hältnisse zu dem Kaiser ausdrücklich vorbehalten worden.Die Beziehungen Sr. Durchlaucht zum Könige von Frank-reich sind — wie man schon einmal öffentlich erklart hat —keine andern, als daß letzterer dem Bischof von Straßburgdieselbe Garantie leistet, welche ihm der westphälischeFriede hinsichtlich aller Neichsfürsten auferlegt. Die beiAnlaß jenes Krieges geschlossene Allianz enthält keine an-dern Bestimmungen, sondern blos eine besondere und wie-derholte Übernahme einer schon bestehenden Verbindlichkeit
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