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Männer, denen sie zu Theil ward, näher an die Interes-sen von Österreich zu fesseln, oder ihre gefährliche Qppo-
herren, Rittern, Knechten, Landtmarsckalchen, Landtshaubt-leüthen, Landtvvgten, Haubtleüthen, Vicedomen, Voglen,Pflegern, Verwesern, Ambtleüthen, Landtrichtern, Schult-heisscn, Burgermaistern, Richtern, Rächen, Burgern, Ge-meinden vnd sonst allen anderd Vnsern vnd deß heyl. Rom.Reichs, auch Vnserer Erb Königreich, Fürstenthumb vndLande vnderthanen vnd getrewen in waß wurden, Staudtoder Weesen die seindt, ernstlich vnd vestiglich mit dieiembrieff vnd wollen, daß Sie die Ehrwürdig vnd HochgeborneFranz Egon Bisckouen zu Straßburg, Administrator» der St>ff-ter Murbach vnd Luders, Hcrman Egon vnd Wilhelm EgonGesurfte Landtgrauen zu Fürstenberg, Vnsere liebe Oheimb,Fürsten vnd Andächtigen, und Herman Egons iedesmahl elti-stcn Sobn, deren Nahmens vnd Stammens, wie vbstehet,nun hinfnhro ewiglich also für Vnsere vnd deß bevligen Rö-mischen Reichs Fürsten, ehrn, halten, schreiben, annehmen,nennen vnd erkennen, Sie auch in allen vnd ieden ehrlichenversamblungen, Ritterspihlen, hohen vnd nidern Stifften vndAcmbtern, Geist- und Weldtlichen, auch sonsten an allenorthen vnd enden für Vnsere vnd deß behligen RömischenReichs Fürsten zu lassen, Ihnen auch den Reichs Fürstlichentitul schnfft- vnd münttlichcn geben, Sie allv bcy aller vndjeglicher Ebre, Würde, Präeminenz, Northest, Recht vndGerechtigkeit, deren sich andere Reichs Fürsten von Rechtvnd Gerechtigkeit wegen gebrauchen vnd gemessen, gänzlichvnd gerubiglich verbleiben lassen, daran nichts bindern nochirren, Hierwider nichts tbuen, noch daß iemandls andern zuthun gestatten in keinerley weiß noch weeg, alß lieb einemieden seye Vnsere vnd deß Reichs schwäre Vngnad vnd Straffvnd darzu ein pöen, nemblicken Zweybundert Marckb lömgesGoldts zu vermeiden, die ein ieder, so offt er freuemlich Hier-wider thette, Vns halb in Visier vnd deß Reichs Cammer vnd