Druckschrift 
3 (1832)
Entstehung
Seite
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seu Entschluß Leopolds I, enthielt, so wie die Urkunde vomReichskammergericht cl. cl. 20. März 1667, eine sehr späte

graff in Elsas, Herr auf der Windischen Mark, zu Portenawvnd zu Salins zc.

Bekhennen für Vns vnd Vnsere Nachkommen am HeyligenRömische» Reich, auch Vnsern Erbkönigreich, Fürstenthumbvnd Landen öffentlich mit diesem Briefs vnd thue» kundl aller-menniglichen; Wiewohl die höhe Römischer Kayserlicher Wür-digkeit durch macht Ihres erleuchten ThronS, hieuor nit al-lein zu ericuchtuug vnd wurden, sondern auch zur nvtluifftvnd Ziehrung des Heyl. Rom. Reichs Großmächtigkeit, mitFürsten, Ständen vnd hoben Edlen Geschlechts,, gcziehrt ist,Jedoch, seitemahl durch absterben der Mentschen solche hoheGeschlecht ie zu Zeilten in Mangel vnd abnehmen gerathen, vndie mehr die Kayserliche hochheit dieselben ihrem stattlichen her-kommen, wvhlthatlen vnd verdienen nach mit hölzern Ehrenvnd Würden fürschet vnd begäbet, ie herrlicher der Thron Kay-serlicher Mayestätt dardurch geziehret vnd scheinbarlicher ge-macht, auch die vnderthanen bey -ikantnus Kays. Würdigkeit,vnd Ihrem schuldigen gehorsamb erhalten, auch zu AbstichenTugenden, Ehrlichen Ritterlichen Thatten vnd getrdwen, stat-ten vnd beständigen diensten bewogt vnd angelaitet werden.ZZber dieses vnd ob Wir wobl aus Kayserlicher höhe vnd Wür-digkeit, darein VnS der Allmächtige Gott nach seinem Göttli-chen wUlen gesetzt hat, auch angeborner guette vnd mildigkeitallzeit genaigt seiud, aller vnd iedsn Vnserer vnd des HeiligenReichs zugewandten hoben vnd nidern Ständen vnd glider.Ehr, Würde, Auffnebmen vnd Wohlfahrt zu betrachten vnd zubefördern. So ist doch Vnser Kayserliche» gemücth billich meh-vers gewogen vnd begierlicher dieiehnigen deren vor-Eltern vndSie, von vhralten stattlichen Nahmen, Stammen vnd Geschlechtherkommen, vnd sich gegen Vnsern Vorfahren,m Reich, Rö-mischen Kaysern vnd Königen, auch Bus, dem Heyl. Reich,vttd Vuserm Löbl. Crtzhauß Osterreich, mit soliderer getrewer