Druckschrift 
2 (1830)
Entstehung
Seite
353
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verwahren lassen, daß sie deren nicht mehr machtig werdenkönnen, wie nicht weniger ihr geworbenes Volk, in Bei-seyn der hierzu von mehr wohlgemeldtem Herrn GrafEgon von Fürstenberg rc. im Namen Ihrer KaiserlichenMajestät deputirten Kommissarien abzudanken, zu beur-lauben, und welche sich in Jh. Kais. Maj. Diensten unter-halten lassen wollen, daran nicht zu verhindern, noch da-ran zu desnadiren oder abwendig zu machen, unter wasPrätert solches auch seyn oder beschehen möchte; welchesich aber nach Haus zu begeben und nicht zu dienen, odersich unterhalten zu lassen gedacht, sollen dieselben schuldigseyn, durch einen wirklichen Eid zu schwören, sich ins-künftig niemalen wider Jh. Kais. Maj. gebrauchen, nochin Diensten einzulassen, desgleichen solle auch mit demVolk, so von andern Fürsten, Ständen und Städten desReichs Jh. Fürstl. Durch!, zugeschickt worden, observirtund gehalten werden.

«Drittens sollen Jh. Fürstl. Gn. schuldig seyn, die Kai-serliche Armada in Dero Vormundschafts-Landcn losiern,quartieren, und bis auf Jh. Kais. Maj. fernere aller-gnädigste Verordnung unterhalten, auch zugleich anjctzoauf die Armada die Genüge an Proviant reichen zu las-sen, hingegen sollen alle Erorbitantien bei künftigem Auf-bruche, wie auch während Quartierung verbittet und ab-geschafft werden. In Urkund dessen allen, so obstchet,sindüber obgeschriebene Punkte und verglichenen Accord zweigleichlautende Eremplare verfertigt und von be.den Thei-lcn unterschrieben, auch mit deren Zusiegeln bekräftigtworden. Geschehen im Kaiserlichen Feldlager vor Tübingen,den 13. Juli Anno 1631.

«Egon, »Julius Friedrich,

»Graf zu Fürstcnberg.« «Herzog zu Würtemberg.«

(lb. 8.)ll.

(5. 8.)

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