Kaiserlichen Armada nächst bei Tübingen angekommen unddarauf alsobald an den Durchlauchtigen hochgebornen Für-sten und Herrn, Herrn Julium Friedrichen, Herzogen zuWürtembcrg und Teck, Grafen zu Mümpclgardt und Herrnzu Heidenheim, Vormund und Administrator des Herzog-thums Würtemberg :c. durch Ihren Fürstlichen Gnadenselbst Abgeordnete, so dieselbe zu wohlgemeldtcm Herrn Gra-fen von Fürstcnberg abgeschickt gehabt, zu wissen begehrt,sich alsbald zu erklären, ob Dieselben sich der römisch Kai-serlichen Majestät ergangenem Mandat« und was derselbeneinverleibt, in der Güte accomodiren und allerdings pa-riren wollen oder nicht, darauf Ihr Fürstlicher Graf sichalsobald erklärt und mit derselben nachfolgende Punktenaccordirt und verglichen worden.
»Erstlich, daß Ihr Fürstlicher Gnaden sammt all den Ih-rigen schuldig und verbunden seyn sollen, sich den Kaiser-lichen Mandaten in allem der Schuldigkeit nach zu gehor-samen, zu pariren und zu bequemen, auch sich des zu Leipzigvorgegangenen und gemachten Schlusses zu begeben, unddarauf allerdings renunciren, hingegen so sollen Ihr Fürst-licher Gnaden, Dero Gemahlin Fürstliche, auch alle Vor-mundskinder, nicht weniger die Fürstlichen Frau Wittiben,auch alle Dero Diener und Kriegsoffizicre, welche bei dieserWerbung interessirt, nach Laut der römisch KaiserlichenMajestät unseres allergnädigsten Herrn Mandats in DeroSchutz aufgenommen und aller deren darin angedeutetenGnaden fähig seyn.
»Dann sollen zum andern in gehorsamster NachsetzungIhrer Kaiserlichen Majestät Mandaten Ihr Fürstl. Gnadenschuldig seyn, ihr Landvolk alsbald und noch anheut wie-derum nach Haus zu schicken, demselben die Gewehr undWaffen, sobald sie nach Haus kommen, abnehmen und angewissen Orten zusammen tragen, und in den Amtstädten