fien Ehren, mit lange währender Aushaltnng dcroselbenKriegsvolks, getragenen Last der Herrschaft Unterthancn,auch die Herrschaft selbst, theils durch der Soldaten utt?terstandenen eigensinnigen Wildbrettschieße», Ausfischungder Wässer, Äeuvüstnng der Obst-und Weingarten, Felderund darauf wachsenden, noch unzeitigen Früchten, auchAbmähung des Grases in Wiesen, Verwechslung derQuartiere, Schätzung der Pfarrhöfe, Mühlen, Schmittenund auf viel andere Weise molestirt werden, darüberbeides, Soldaten und Unterthanen, in ein Gezänk so weitgerathen, daß daraus nicht wenig Ungclcgcnheit erfolgt,dessen auch, im Fall wir nicht ein geziemendes Einsehenhaben werden, mchrcs zu besabren. Zu Verhütung danndergleichen Mißhelligkeiten, wollen wir hiemit das nn-uöthige Ausreiten und Auslaufen des gemeinen Soldatenaus den Quartieren nicht allein wirklich eingestellt, son-dern auch des Orts den Unterthanen frei gegeben haben,wo sich's zutrüge, daß Einer oder der Andere bei denenRegimentern unterhaltener Soldat, der zu Roß mit seinenPistolen, Bandelier oder Karabinerrohr, der zu Fuß abermit seiner Oberwehr, ohne ordentlichen Paßzettcl seinesihm fürgesetztcn Befehlshabers, außerhalb seines Quar-tiers sich befinde, dessen sollen sich die Obrigkeit oder Un-terthanen versichern, und denselben (im Fall er sich nichtmit anderwärts erheblichen Verrichtungen zu verantwor-ten hätte) seinem Befehlshaber zu Bestrafung zu überlie-fern, in allweg aber die Reiter und Knechte, welche ohnePaßzettel, oder sonsten zum Ausreißen verdächtig sich er-zeigen möchten, zu männiglichs Aufhalts desto eher einErempel statuiren verlaubt haben. So soll man sich auchdes Weidwerks, Wildbrettschießens, Fischfangs (wo mandessen nicht eine sonderbare Erlaubniß hätte), Verwüstungund Verderbung der Früchten, sonderlich auf dem Feld
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