davon zu ziehen, die Dienst zu verlassen und alles solcher-gestalt zumal zu verlieren.
«Gleichermaßen wird auch die Nothdurst für das Fünftecrfodern, daß er sich mit seinen Kreditoren auf Geduldoder in andere Weg also vergleiche, (') damit sein guterNam' erhalten und nicht Ursach gegeben werde, ihn durchandere beschwerliche Mittel und Wege zu verfolgen, aus-zuschreicn und anzufechten, dabei sein Gemahl und seineFrau Schwiegcr (mnttcr) mit Rath, Hüls und Beistanddas Ihrige auch thuu möchten, allweil ich mich bei an-dern meinen Ungelegenheitcn damit übel werde könnenbeschweren lassen.
«Zum Sechsten, so ist seine Allherkunst auch noch destomehr nothwendig, wann er je bei Hof nicht mehr, sondernan dem einen oder andern eingeräumten Ort wohnen undDienst und Stelle verlassen wollt, daß er solches durchordentliche Mittel thuc und darauf Fürschung pflege, wieer seine Sachen allhier in anderweg mit Nutzen ankehreoder hinterlasse.«
Das Folgende betrifft nunmehr eine von Allwigs, desbereits verstorbenen Bruders Erbschaft herrührende Schuld-verschreibung, über die Graf Friedrich sich mit Wilhelmzu vereinigen wünscht. Nach diesem macht er seinen Sohnaufmerksam auf die nächsten Ereignisse, denen man ent-gegen sehen könne, und auf die günstigen Aussichten,welche Erzherzog Ferdinands Thronbesteigung in Böhmentüchtigen Köpfen aus dem Reich eröffne : »Daß er durchsolche Mittel, wofern er anders zu dienen und sein Ta-lentum anzulegen begehre, nicht allein zu Diensten undehrlicher Unterhaltung, sondern auch noch welches durch
(') Ueber solche Geldverhältnisse Wilhelms haben wir nichts imArchive vorzefunben.