Druckschrift 
2 (1830)
Entstehung
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seine Anwesenheit veröffentlich zu gutem End wird mö-gen gefördert werden; allweil ich mich mit angelegenemFleiß bishero in mehrerlei Weg darin bemühet Hab' undnoch zu thun begehre. (') Zum andern kann er auch selbsterachten, was bei Jhro Majestät und mäuuiglichcn fürein Übels Ansehen gewinnen und haben wird, seineDienste dergestalt zu verlassen, in Erwägung, daß alleseiner zuvor abgelebten und jetzt regierenden Majestät ge-leistete Dienste dadurch ganzlich verdunkelt werden, undsammt allen aufgcwcndten Spesen und andern erlittenensttiigelegcnhciten zugleich mit dem Namen verloren gehen,ohne die geringste Rccompens, die etwa sonsten den Ncichs-hofrathcn zu geschehen pflegen, wenn sie ordentlich vonihren Stellen abkommen.

»So will ja auch für das Dritte, seine Person, vou-nöthcn seyn, wenn ich gleich die Bewilligung thun sollte,immaßen zuvor allbcrcits gedacht worden ist, aus Ur-sachen, weil ihm zu vernehmen nöthig seyn würde, was-gestalt solche Zulassung von mir könnte geschehen; und obihm sammt seiner Gemahlin dieselbe solchermaßen zu ac-ccptircn oder zu unterlassen seyn werde.

»Znm Vierten kann ich bei mir nicht für rathsam er-finden, also gänzlich ohne einige Rccompenz und Gcnad

(') Es scheint, als se» hier die unglückliche Duellgeschichte vomJahre 1614 gemeint, und daß Wilhelm also wirtlich eine Zeitlang von seiner Stelle beim Reichshofrath sich entfernt gehal-ten habe. Vcrmuthlich war er damals noch bloßes Mit-glied desselben. Anderseits läßt sich, da der Kaiser selbst injener Sache so sehr zn seinen Gunsten gearbeitet. Wilhelmpersönlich gegen eine Entfernung gestimmt war. und die Ver-lassung eines öffentlichen Amtes während drei Jahren fastunmöglich scheint, nur schwer annehmen, daß wirklich vondem fatalen Handel die Rede seh.