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Kaiser Rudolf II. setzte die Gunstbezeigungen seinesVaters gegen Joachim von Fürstenbcrg weiter fort. Manweiß jedoch, wie schwer es selbst treuen und verständigenMännern oft geworden, diesem Herrn mit einigem Nutzenzu dienen, da derselbe weder sich selbst, noch die Men-schen, noch die Zeiten gehörig kannte. Joachim besaß einenfeinen Takt, um zwischen den' Gefühlen der Ehre unddem Drang der Begebenheit auf anständige Weise sich durch-zuschlagen ; aber er wußte auch, wenn es Zeit sey , daabzugehen, wo keine Ehre mehr aufzufinden war. Alsdemnach im Jahre 1577 Rudolf zum Kaiserlichen Bevoll-mächtigten auf dem Neichs-Deputatioustage zu Frankfurtihn bestimmt, (3 entschuldigte sich der Graf, so gut erkonnte, mit geschwächter Gesundheit, und verhieß, auf denFall einer Rückkehr seiner Körpcrkräfte, allen KaiserlichenBefehlen und Aufträgen schleunigsten Gehorsam und Voll-zug. Allein Rudolf ließ nicht ab, in ihn zu dringen, undJoachim sah sich genöthigt, in gedachter Eigenschaft den-noch nach Worms zu gehen, wohin inzwischen der abzu-haltende Reichstag verlegt worden war. Er übernahmes, hicselbst die Interessen des Hofes nach Kräften zu ver-theidigcn, ohne seiner eigenen Überzeugung von der Un-zwcckmäßigkcst mancher Maßregeln Gewalt anzuthnu. (')Des Fürstenbcrgers Talent in politischen Geschäftenhatte sich fortwährend so vorthcilhaft bewähret, daß seineGenossen vom schwäbischen Kreiökollcgium ihn zum Koad-jutor desselben (1579) ernannten. Diese Würde war jedoch,bei der Übeln Reichsverfassuug im Allgemeinen und beider Schlepperei der Krcisverhandlnngen im Einzelnen, mirso mancherlei Art von Schwierigkeiten verbunden, daß der
<.') Nro. 399. cx. H.-A.)(') F. Ä.-A. 400.