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wurde ihm (1629) vom Kaiser auf die Güter des GrafenMordian verliehe», welcher, den Abmahnungen des Hofeszum Trotz, in Dienste des Königs von Dänemark getretenund darin verblieben war. Der Fiskus trat nun, gemäßbestehenden Rcichsgesctzcn, ein, als gegen einen ungehor-samen und treulosen Unterthan; und trotz wiederholtenSchritten der Gemahlin des Grafen, um Rücknahme derstrengen Maßregel, verblieb es dabei. Der Kaiser bestimmtedas Eingezogene, bestehend in den fünf Osnabrück-Mün-ster'schen Herrschaften Nordkirchen, Borfnrt, Haselburg,Suntkirchcn, Afchenbcrg und Wolfsbühl, mit 11,696 Reichs-thalern Einkünften, nebst einer Rittcrwohnung zu Münster,als Belohnung für die treuen Dienste Vratislav's. (')Allein es geht aus den Akten nirgends hervor, daß dieEinsetzung in dieses Lehen jemals erfolgt setz. Vielleicht
rechtmäßigen; 3. Vormünder zu bestellen; 4. fremde Sprosseneinzukindschaften; 5. zu emanzipiren und zu manumittiren;k, volljährig zu erklären; 7. den guten Leumund wieder her-zustellen ; S, Lizenfiaten und Notarien zu ernennen; 9. Jn-ffgnien zu verleihen; 10. in den Adelstand zu erhevcn; 11.Pfalzgrafen zu ernennen; 12. das Bürgerrecht zu ertheilen;13. von fremden Gerichten zu befreien; 14. gegen den Wu-cher der Juden zu schützen; 15. Anlegung von Minen zu er-lauben; 16. Jahrmärkte zu gestatten; ferner besaß er 17.daS Ashlrecht; 18. das Recht, zu belehnen und unterzubeleh-nen; 19. Titel und Wappen von alten Herrschaften zu füh-ren; 20. Münze zu schlagen; 21. die Güter der ohne Erbenmit Toh Abgegangenen an sich zu ziehen; 22. das Recht derJagd; 13. das Recht, Mühlen und Schenken zu bauen; 24.die in ihre» Herrschasten dem Kaiserlichen Fiskus heimgefal-lenen Güter zu behalten; 25. Accise aufzulegen; 26, Ein«und Abzugsgelder zu nehmen,
(') Reskript vom 11, Ott, 16Z9. (Nro. 735. F. H.?A.)