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vor sich, nachdem der Erzbischof Guido von Mecheln mitzuvorkommender Bereitwilligkeit verschiedene, den Akt ver-zögernde Förmlichkeiten erlassen hatte. (') Der Schwähersorgte für standesmäßige Ausstattung und der Bräutigamversicherte, mit Einwilligung seiner Agnaten, einen der-selben entsprechenden Wittwengehalt, mußte jedoch gegendie Letztern sich verbindlich machen, diese Versicherung aufseine eigenen Einkünfte und nicht ans die Familicnherr-schaften auszustellen. Der hohe Rang und große Reichthumder Braut machten vielleicht Anstrengungen nöthig, zuwelchen beizutragen die übrigen Glieder ihrem Interessenicht gemäß fanden. Die Hauspakten selbst hatte er schonfrüher mit ihnen beschworen. (')
Das eingegangene Ehebündniß nöthigte ihn, die Bra-bantisirnng — wie die Belgier die Naturalisation auf ihremGebiete in früherer Zeit genannt haben — bei den Stan-den nachzusuchen. Die Jnfantin, Klara Eugenia Jsabella,Regentin der spanischen Niederlande, stellte ihm die Ur-kunde hierüber, noch im Jahre 1610, zu Brüssel, aus. G)Diese sowohl, als ihr Gemahl, der Erzhcrzog-Jnfant,gewannen den Grafen besonders lieb, und crtheilten ihmmancherlei Auszeichnungen; so unter andcrm z. B. auchdie Stelle eines Edelmannes der Kammer und eines Be-fehlshabers einer Rotte von Ordonuanzgarden. G) EinigeZeit später aber sah er sich zum Obristen eines Regimentes
t') Nrk. Nro. 693. 699.
(') Urk. Nro. 700. 701. 702.
(') pour Uooseigv. Ic (l. V. l!s
?iirstenb. Dat. 7. Okt. (Nro. 703.) Im Original noch vor-handen.
eh Ne cornpaignis lies domwes N'arme» Nez
orNollnsiices. klarieinont lZ oct. »6lv. (Urs. 705.) Ebenfallsim Original aufbewahrt.