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gerin, Agnese, zur Gemahlin : daher sein vermeintes Recht.Ein Vertrag kam wirklich zu Stande. Die gräflichen Ge-brüder zahlten (1478) eine Rundsnmme von 309» Gulden;hicfür verzichtete Peter für sich und seine Erben auf alleAnsprüche, auf ewige Zeiten. ()
Nach dem Tode Friedrichs lll, wurden Jene auch vonKaiser Maximilian (1495) und eben so nach ibrem Tode(1521) ihre Söhne und Vettern, Hans, Christoph undFelix von Werdenberg, von Kaiser Karl V> in Hciligcn-bcrg (I bestätigt und damit belehnt.
Von diesen starben Hans, Christoph und Felix,unter Max und Karl, gleich ihren Vätern, bedeutungs-volle Namen, ohne männliche Erben zu hinterlassen, undim Jahre 1534 folgte, wie wir bemerkt, auch Christoph,und der gleiche Fall trat ein. Der ganze Mannsstammder Werdcnberger war nunmehr erloschen und das Rcichs-lehen wieder offen.
Graf Friedrich von Fürstenberg unterließ nicht,alsbald beim Kaiser die geeigneten Schritte zur Belchnungmit der blühenden Reichsgrafschaft zu thun, und Karlsicherte ihm solche auch gleich Anfangs zu : »in Anbetrachtder neuen und nützlichen Dienste, die sowohl er, als seineVörden?, mit Darstreckung Leibs und Guts, den römi-schen Kaisern und Königen, auch dem heiligen römischenReich oftmals erzeigt; und zwar mit Namen, Titel, Schildund Helm, gleich den vorigen Besitzern, zu ewigein Mann-lehcn.«
In der That ging der feierliche Akt noch in? Dezemberdes Jahres 1535 vor sich. (I Zu gleicher Zeit auch kau?
(') Urk. 332 r(') Urk. 352. --
(°) Urk. viU. Neapel IS. Dez, (F. H.-A. Nro, 332.)II. 11
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