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2 (1830)
Entstehung
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der Ranzion (dafür Strasburg sich verbürgt) aufgebrachtwerde» könne, soll Egon seinem Vater Bericht erstatten-Da der Pfalzgraf Wilhelmen noch 1000 Kronen schuldete,so sollte derselbe, gegen Herausgabe der Vcrschrcibung, zurRückzahlung dieser Summe freundlichst ersucht, und beimLandgrafen von Hanau noch ein Anleihen von einigentausend Kronen unterhandelt werden. Auf den Fall, daßman an beiden Orten nicht zum Ziele käme, deckt GrafFriedrich, über den bereits zugesicherten Beitrag, das De-fizit der Lösesumme (')

In der Versammlung zu Straßburg wurde, nachdemman über alle diese Punkte übereingekommen, auch fernerbeschlossen, daß Graf Wilhelm durch Jakob Bchaim vonallem Geschehenen in Kenntniß gesetzt werden sollte, wasauch gleich daraus geschehen ist, wie wir früher schon be-reirs angezeigt haben. Binnen drei Wochen nach Datumgedachte man die ganze Nanziotz zusammenzubringen, auchwahrend dieser Frist die Zinsvcrschreibnng aufzurichten unddurch Graf Friedrich sie unterzeichnen und besiegeln zu las-sen. Der Plan eines Versuchs bei dem Kaiser, in Betreffder Pfandschaft Ortenberg, ist schon oben, und zugleich auchdas Hinderniß angedeutet worden, an dem er sich zerschla-gen. Alle Rechte gegen den Kaiser wegen anzusprechenderEntschädigung für die ganze Ranzion, oder zum mindestendoch die Halste, wurden dem Grafen Wilhelm vorbehalten.

Doch ist es nunmehr an der Zeit, zu diesem, dem Ge-fangenen selbst, zurückzukehren und seine wahrend der lan-gen Haft erlittenen Schicksale, so wie sein Bcncbmcn da,riu zu schildern. Einige Zeit noch fühlte er heftigen Schmerzvon seinen Wunden und lag bewußtlos auf dem Sicchbctt.Nach und nach kehrten ihm Besinnung und Gesundheit zu-

(') Instruktion Graf CgoilS ü. Straßburz, 28. Zanuar 1S4S.