Noch im Winter to4S kam man über folgende Punkteüberein : die 30,090 Kronen werden als Nanzion ange-nommen; davon wird die Halste baar nach Nancy gelie-fert, für die andere leistet man hinlängliche Bürgschaft.Sobald der Admiral von Frankreich die erste Hälfte, undfür diezweite entweder von geborncn, oder zu Paris ein-gesessenen Franzosen Bürgschaft erhalten hat, wird GrafWilhelm frei nach Nancy gelassen. Um diese Freilassungzu beschleunigen, wird man gleich für die ganze Lösungsich bewerben, und Meister und Rathezu Straßbnrg erbie-ten sich zur Bürgschaft für die Hälfte. (0 Die beiden Gra-fen und die Unterthanen der Herrschast Kinzinger Thalunterschreiben sich gemeinschaftlich; (st dazu werden ihnenzwei Lösungen »erstattet, jedoch uuter dem Vorbehalt ein-jähriger Aufkündigung. Den Unterthanen im KinzingerThal wird für die Verschreibung eine Entschädigung zu-gesichert. Haslach mit den dazu gehörigen Dörfern Nol-lenbach und Stcinach kommen mit in die Verschreibung.Da sie jedoch Lehen des Stiftes Straßburg sind, so solldie schriftliche oder mündliche Einwilligung des BischofsErasmus, des Domdcchanteu und des Kapitels dazu nocheingeholt werden. Überdies hat man dem Rath und derGemeine von Straßburg die Bereitwilligkeit zu verdanken,mit welcher sie dem Darleihen und der Bürgschaft sich un-terzogen. Über die Art und Weise, wie die andere Hälfte
ten, 24. März; Diet. Jther's an Graf Ir. zu Fürstenberg,U. ä. Sont. n. Ind.
(') »Wiewohl um ziemliche Zinse,» — sagt die Instruktion G.
Egons — »nämlich um 4 Prozent.»
(st Anfänglich zweifelte man an ihrer Bereitwilligkeit, da steReichs-leute waren, besonders aber an den Ortenauern. — Heideggund Münch an G. Zned. zu Fnrstenb., ä. ä. 9. Jan. -1S45.