Druckschrift 
2 (1830)
Entstehung
Seite
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Allem der Ausgang entsprach seiner Erwartung nicht;das Kammergcricht fand die Jnjurienklage Vogelspergersgegründeter, als die Gegenklage des Grafen. Sein Ma-nifest wurde als Schmähschrift erklärt und Wilhelm, odervielmehr sein Auwalt, der die Schranken der Vertheidi-gung übertreten, zu einer Geldstrafe von 50» Gulden rhei-nisch, zur einen Hälfte an den Kläger, zur andern an dasGericht abführbar, bei Vermeidung der Erckution, vcrur-theilt. (') Nogelspcrger trinmphirtc und sandte eine Ab-schrift des Erkenntnisses an die Stadt Ulm, mit der ergcnaucrn Verkehr wohl gepflogen hatte. (') Empfindlich-keiten von Seiten des Kaisers und Persönlichkeiten vonSeiten des Gerichtes hatten bei diesem Handel jedoch sichziemlich kund gegeben. Da derselbe nicht nur in Teutsch-land, sondern auch in Frankreich und der Schweiz dieallgemeine Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte, hieltenwir eine ausführlichere Darstellung nicht für unpassend,abgerechnet das besondere Interesse, welches er durch man-nigfache Blicke in das Innere der damaligen Reichsvcrfas-sung und Gesetzgebung, in das Privatleben mehrerer be-deutenden Manner dem Kulturhistoriker und Biographen,so wie auch durch die Verglcichung der klaren, kräftigennnd ziemlich reiuteutschcn Diktion in den Schriften undBriefen Graf Wilhelms und seines Auwalts, dem Sprach-forscher gewährt.

Sebastian Vogelspcrgcr selbst entging nicht seinem ver-dienten Geschicke. Die Zweideutigkeit seines Wesens offen-barte sich bald bei verschiedenen Anlässen; selbst seine

(°) O. c>. 26. Zanuar 1543. Mscpt. Alls dem Utm'schen Stadtar-chiv, mitgetheilt von Hrn. Professor V eesenmey e r.

(') 1). ä. 16. Fedr. 1545. Cbend. Ralhsprolsk. ä, U, 14. Mar;e. s.»