Druckschrift 
2 (1830)
Entstehung
Seite
69
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Reichsverordnungcn und nach deren klarem und offenbaremInhalt, gegen den Gcrichtszwang dcsKammergcrichtcs prv-testirt, und als ein freier Graf des Reiches begehrt, daßder Handel an die vorgeschlagenen Churfürsten und Fürstennoch in der Zeit und in der ersten Instanz verwiesen werde.

«Allein trotz dieser meiner rechtmäßigen Protestatio!: undder Übergabe meiner dcklinatorischcu Einrede, haben Kam-mcrrichtcr und Beisitzer eigenmächtig sich zu Richtern er»kannt, die Sache in erster Instanz an sich gezogen undgleich darauf den rechtlichen Krieg für eröffnet angenom-men. Damit ich nun nicht für ungehorsam angeschen wer-den und den Strafen, die auf den Ungehorsam gesetzt sind,entfliehen möchte, Hab' ich in den ordentlichen Prozeß undKrieg Rechtens mich eingelassen, meine gegründete Gegen-klage, nothwendige Vertheidigung und bedingende Artikelebenfalls eingelegt, und nachdem der Gegentheil ausflüch-tigcrweise dawider eingeredet, beständiglich repliciren las-sen, in ungezweifelter Zuversicht, Kammerrichter und Bei-sitzer würden mich zum Beweise oermöge ihrer eigenen,zuvor ausgesprochenen Jntcrlocutoricn kommen lassen.Denn die Gegenwehr kann niemanden, auchnicht dem Satan, wenn er ver Gericht stände,entzogen werden, wie ich deß von Rcchtsverstandigenwohl berichtet bin worden; noch weniger kann sie aber be-nommen werden in einer Sache, wie die vorliegende, bei deres nicht um Geld und Gut, oder um Land und Leute, son-dern um die Ehre, das höchste zeitliche Kleinod jedes Bie-dermannes, und um Verkleinerung meines wohl hergebrach-ten Grafenstandes, Namens und Stammes sich handelt.«

Der Graf schildert nun die ferner» Schritte, welche ergethan, das Kammergericht zu gesetzlicher»! Nechtsverfah«ren zu bestimmen; den Hohn und Widerstand, welchen manihm dagegen geboten; die Mandate, so man hin und wieder