Druckschrift 
2 (1830)
Entstehung
Seite
61
Einzelbild herunterladen
 

der Sebastian Vogclspcrger und wer der Graf Wilhelm vonFürstcnberg sey, und in welcher Achtung und ReputationJeder zu der Zeit bei der Krone Frankreich gestanden undnoch stehe.»

Der Kläger kommt nunmehr auch auf die dritte Rück-sicht zu reden, von welcher aus die That Vvgclspergcrs alsdiejenige eines treulosen Menschen und erklärten Schelmenzu betrachten sey; nämlich, daß sie nicht nur das gemeine,geschriebene Recht, sondern auch alle menschliche Ehr-barkeit und Billigkeit verletzt. Die viel berührte Sachewar ein Lc»iti-°>cNus donw kiäsi; selbst die Befehle habenanfangs ihren Ursprung aus guter Freundschaft, sx olll-täo tN smitälia, genommen, und die Stifter des Rechtesdeshalb mit besoudcrm Fleiße verordnet, daß jeder Befehls-haber die empfangenen Aufträge so fleißig, aufrichtig,frommlich und getreu als möglich vollziehe; und es warennicht nur allein die Männer, welche aus Böslistigkcit den-selben nicht nachgekommen, sondern auch solche, die auSbloßer Säumniß zu Vcrräthcr» an ihrer Pflicht gewor-den, als Infame, Ehrlose und Schelme gcbrandmarkt.Als einen solchen 'stellte Sebastian Vogelspcrgcr sich hin.Er nahm den königlichen Befehl blos dem Grafen zu Ehrenan, und handelte doch demselben stracks zuwider, oder viel-mehr, er vollzog ihn, seinem Herrn zum Nachtheil undSchimpf, wider eigene Worte und Schrift, Brief undSiegel; wider geschriebene und natürliche Rechte; widerFreundschaft, Ehre und Billigkeit.

Es ist jedermann klar und von Natur schon eingepflanzt,daß man demjenigen Gutes oder doch zum mindesten nichtsBöses thue, welcher selbst uns zuvor Gutes erzeigt; aus die-sem natürlichen Gefühle ging die Hanptregel und Grund-feste aller göttlichen und menschlichen Gesetze hervor:»Was ihr wollt, das man ench thue, das thut auch ihr