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anzuwerbenden Kricgsvolkc unter sich haben, jedoch zuvordem Könige den Diensteid schwören, und ihn (Wilhelm)selbst, als Ober-General, ebenfalls eidlich anerkennen sollte.Die übrigen 7 Fähnlein sollten zu der alten Abtheilnng,die der Graf unmittelbar unter sich hatte, gestoßen werden.
Anfänglich trug König Franz Bedenken, neue Ämter zuschaffen, und wünschte, daß alle Soldtruppen nur eineeinzige Heerabtheilung, unter Wilhelms alleinigem Ober-befehle, bilden möchten; doch nahm er zuletzt den Vorschlagan, und übertrug dem Grafen und dem Konnctablc gemein-sam die Ausführung der Sache. Es ward demnach einvertrauter Unterhändler mit 85W Kronen (') und hinläng-licher Vollmacht zu Vogelspergcr gesendet, der gerade da-mals auf der Lothringischen Grenze sich aufhielt.
Der Obrist, dessen Mitbefehlshabcr zu jenen Tagen iuallerlei Geschäften abwesend war, unterzog sich willig demAuftrag, und schrieb an den Grafen, für das erzeigteVertrauen dankend, daß er alles nach seinem und des Kö-nigs Wunsche in Stand setzen, wolle. Nur die Muni-tion, (°) deren Sclbstanschaffnng man den Landsknechtenzumuthc, scy dem französischen Kriegsbrauch zuwider. Indiesen Punkt könne man durchaus sich nicht einlassen.
Er bat deßhalb den Grafen, mit dem Könige und demKonnctablc erforderliche Rücksprache darüber zu nehmen,damit nicht, wie bereits häufig geschehen, die Sache indie Länge sich ziehe und dem Monarchen Nachtheil darauserwachse. ()
(') Auf jedes Fähnlein waren 500 Kronen ausgerechnet. Wilhelm
stellte für diese Summe dem König eine Quittung aus.(') Worunter die Montur wahrscheinlich verstanden ist.(') Schreiben Vvgelspergers 3. ä. 1Z. April 1533, im Bestand,kurz. Bericht.