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gab und sich blos ein Einkommen von 3090 Gulden rhei-nisch vorbehielt. ()
Auch dieser Vergleich dauerte nicht über sieben Jahre.Schon vor unvordenklicher Zeit besaßen die Fürstenbcrgcrdas im Amte Haslach gelegene Schloß Heidburg sammtdem gehörigen Maiergut und überließen solches 1351 pfand-schaftlich, jedoch mit Vorbehalt der Wicdcrlösung um 359Mark Silber,an Frau Elisabetha Sozin zu Frciburg. Inder Folge kam das Schloß an die Tübinger, die Klingen-bcrge und Falkeustciuer. Fürstenberg sann schon 1368 aufWege, dies Besitzthum wieder einzulösen, und führte aucham Pfandschilling bereits einen Theil. (125 Mark Silber.)
Man suchte spater auch die weitcrn Rückstände einzulö-sen; allein die zwischen den Inhabern der Pfandschaft,sowohl hinsichtlich der Lösesumme, als der Gerichtsbarkeitund Jagd-Gerechtsame zu Hcidburg, erwachsenen Irrungenerschwerten diesen Akt viele Jahre hindurch, bis endlichGraf Wilhelm ins Mittel trat und 1519, gemeinsammit seinem Bruder Friedrich, Schloß und Beste, nebst Zu-gehördcn, von Sigmund von Falkcnstein um 3322 Gul-den durch Kauf au sich brachte. ss)
Wir finden den Grafen zunächst nun bei dem feierlichenEinzüge Wilhelms von Honstein, Bischofs zu Straßburg,in diese Stadt, im Oktober 1507; die Hanau und die Bitschwohnten gleichfalls bei. Es trug Wilhelm die Wappen derFamilie des Prälaten, zur Linken desselben, vor; neben ihmtrug Graf Reinhard von Zwcibrücken das Fähnlein der
(') Urkunde Nro. 239. F. F. H.-A.
(') Urkunde Nro. 290. F. H.-A. lli-i. N. Sxlv. III. x. /joS.
Ebenso Merk, genealogische Beschreibung (Hdschft.). Spä-ter (1541) wurde diese Besitzung an Jost. Münch psandschast-lich überlassen.