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FLAGGEN.
Tafel 56.
Flaggen niederländischer See-Provinzen undInseln.
Tafel 57.
Flaggen niederländischer Städte.
Tafel 58 n. 59.
Königreich Belgien.
1) Kgl. Flagge. Verh. = 3:4, Streifenver-hältniss wie 10 : 11 : 12. Wird am grossen Mast, über-höht von einer an die Raa befestigten flatternden Kgl.Standarte, gehisst, sobald Se. Maj. sich an Bord einesKriegsschiffes oder einer Yacht begieht und wird zu glei-cher Zeit am Bugspriet und Heck dieselbe Flagge gehisst.
Sie wird mit 33 Kanonenschüssen von allen Fahr-zeugen auf der Rhede begrüsst, während die Mannschaf-ten auf den Raaen und Rüstseilen stehen.
Das Boot, welches Se. Maj. besteigt, trägt die Kgl.Flagge im Bug, überhöht von der Kgl. Standarte und imHeck die Nationalflagge.
Für I. Maj. die Königin, den Prinzen von Oranienund die übrigen Prinzen der Kgl. Familie an Bord wirddie Kgl. Flagge gleichfalls am grossen Mast gehisst,jedoch überhöht von einem Orange-Wimpel und wird sa-lutirt durch 21 Kanonenschüsse und von den Mannschaftenwie oben angegeben.
Das Boot, welches die hohen Herrschaften trägt, hatim Bug die Kgl. Flagge, überhöht von dem Kgl. Wimpelund am Heck die Nationalflagge.
Der Kgl. Salut wird vom Commandoscliiff und allenübrigen beim Einlaufen in die Rhede, beim Verlassen derRhede, im Moment, wo Se. Maj. das Schiff besteigt undwo er es verlässt, gegeben.
DieKgl. Standarte ist wie die Flagge, aber weni-ger hoch und zweispitzig, man hisst sie zusammen mitder Kgl. Flagge, wie oben angegeben, oder allein ander Spitze des Schiffs, welches Se. Maj. besteigt, sobalder nicht salutirt sein will.
D e r K g 1. W i m p e 1 ist wie der National wimpel und hatim gelben Platz das Wappen, man hisst ihn wie oben bei derFlagge angegeben, oder allein an der Spitze des Fahr-zeugs, welches I. Maj., oder die Prinzen betreten, fallssie nicht durch Kanonenschüsse salutirt sein wollen underweist dann bloss die übrigen Honneurs.
2) Die National- (Kriegs- und Handels-)Flagge (Höhe: 3,75 M., Länge: 5,625 M., Breite derStreifen: tt — 1,679 M., g. = 1,847 M., r. = 2,099 M.)Wird täglich an der Gaffel und am Bugsprit aller Bel-gischen Kriegsschiffe gehisst, ebenso ist es die einzigeFlagge, welche Handelsfahrzeuge an der Gaffel hissendürfen. Am Fockmast der Handelsschiffe gehisst wird da-durch an den Belgischen Küsten ein Lootse gerufen. Auchwird sie am grossen Mast oft für Se. Maj. gehisst unddann mit 21 Kanonenschüssen salutirt.
Am grossen Mast gehisst und überhöht vom Natio-nalwimpel bedeutet sie die Anwesenheit des Marine-ministers an Bord und wird dann mit 19 Kanonenschüs-sen salutirt; ebenso dient sie für alle übrigen Ministerund Departementschefs, wenn sie zu einer Commission zu-sammengekommen sind, sowie für fremde Gesandte undMinister, dann kein Salut
3) Commandoflagge, zweizipflig, Verh. = 1:2,die übrigen Maasse im Verhältniss wie die Nationalflagge.
Die Offiziere, welche eine Division von mehr als2 Schiffen commandiren, hissen sie am grossen Mast(ohne Wimpel). Falls die Division nur aus 2 Schiffenbesteht, wird sie an der Raa befestigt.
4) Lootsenflagge (Verh. wie 2 : 3); die Streifen
im Verhältniss (aber diminuirt) wie bei der National-flagge, deren Grösse sie auch hat, Breite des Bordes ca.i/ 2 Meter. Wird lediglich von den Belgischen Kriegs-schiffen (nicht Handelsschiffen) gebraucht und am Fock-mast gehisst, um in Belgischen und fremden Rheden undHäfen einen Lootsen herbeizurufen; statt deren wird auchoft die Nationalflagge am Fockmast gebraucht.
Wimpel der Handelsmarine (selten gebraucht)ist dreieckig (ungespalten) und in den Farben und demVerhältniss der Nationalflagge abgetheilt.
Der Nationalwimpel (Verh. = 0,10 : 6; istebenfalls so abgetheilt, zweizipflig. Wird am grossenMast aller Belgischen Kriegsschiffe geführt. Handels-schiffe, commandirt durch einen von einer Commissiondes Gouvernements ernannten Offiziere und bemannt mitStaats-Marinesoldaten, dürfen ihn gleichfalls führen.
Lootsenflagge von Ostende (blaumit weisser 7)wird von den Schiffer-Lootsen der Insel Ostende gebraucht,welche ausserdem im Segel das Wort: „Ostend" führen.
Die Flagge der Lootsen von Antwerpen,,welche ihre Station in Vliessingen haben, ist rotli mitweisser 7. Dieselben kreuzen vor der Scheidemündungund begeben sich nach der Reihe ihrer Rolle in den CanalLa Manche, wo sie von der Insel Wight bis nach Doverhin echelonartig postirt sind.
Flagge von Ostende. Wird von den zur InselOstende gehörigen Fahrzeugen am Mast gehisst, unab-hängig von der Nationalflagge, welche allein nur an derGaffel des Schiffs geführt werden darf.
Flagge des Admiral-Lieutenant. Verh. =1 : 1,17 ^Streifen 15 : 17 : 20 . Wird an der Spitze desMastes der Yachten für den Admirallieutenant, welchemein Auftrag ertheilt ist, zwischen Bug und Heckflackegehisst, und wenn derselbe die Rhede betritt sowie wenner sie verlässt, von demjenigen Schiffe, zu welchem er inGeschäften kommt, mit 17 Kanonenschüssen salutirt.
Ebenso ist es mit der Flagge der in Geschäften aufeinem Schiff anwesenden Vizeadmirale und Generallieute-nants (mit 15 Kanonenschüssen) der Contreadmirale undGeneralmajors (mit 13 Kanonenschüssen) und der Divi-sionscommandanten (mit 11 Kanonenschüssen salutirt).Der letztere heisst auch: Commandeur van den breedenwimpel.
Ferner wird die Flagge eines Schiffskapitains oderObersten, welche ohne Kugeln und an Bug und Heckgehisst werden, während der Hauptmast den Wimpelträgt, mit 9 Kanonenschüssen salutirt.
Ein General oder Stabsoffizier, welcher nicht zueinem Auftrage berufen und in einer Kgl. Yacht ein-geschifft wird, darf am Mast auch nicht seine Spezialflaggeführen, dagegen an Bug und Heck, sowie den Wimpelund hisst er an der Gaffel des Schiffs ausserdem einen blauenWimpel, sobald er in Sicht von Kriegsschiffen kommt,um die Honneurs zu verhindern.
Ein Offizier unteren Grades, welchem erlaubt ist, sicheiner Königlichen Yacht zu bedienen, kann die Heckflaggeund den Wimpel führen aber ohne die Bugspritflagge; esist dies das Zeichen für die Schiffe, dass sie nicht zusalutiren brauchen.
Flagge des Yachtklubbs von Ostende.Verh. = 2:3. Höhe d. Union = V2 der Flaggenhöhe,Länge = 1 /4 der Flaggenlänge. Verhältniss der Streifen8 : 9 : 10.
Flagge des Yachtklubbs von Antwerpen.Dieselben Dimensionen.
Flaggen der Stadt Antwerpen. DieselbenGrössenverhältnisse. Streifen bei I wie 1 : 1, bei H sinddie rothen Streifen = je '/6 der Breite = 2/3 der Flag-genhöhe.
Sie werden beide als Spezialflaggen der Stadt Ant-werpen, je beliebig nach Wunsch gebraucht und zwar aneinem der Schiffsmaste, unabhängig von der National-