FLAGGEN.
15
Tafel 53—57.
Königreich der Niederlande.
Die Grösse aller Flaggen pp. ist genau bestimmt undzwar giebt es 7 verschiedene Grössen von Flaggen (vondenen diegrösste eineHöhe von 7,72, eine Länge von 11, diekleinste (Bootsflagge) eine Höhe von 1,29 M. und eineLänge von 1,50 M. hat). Ferner giebt es 4 verschiedene SortenStandarten (die grösste 3,09 M. hoch und 9 M. lang,die kleinste (Bootsstandarte) 0,02 M. hoch, 2,3 M. lang istund 4 verschiedene Grössen von Wimpeln, von denen dergrösste 0,10 M. hoch und 24 M. lang, der kleinste (aufden Booten) 0,05 M. hoch, 3,50 M. lang ist.
Standarten und Wimpel werden indess stets bis zueinem Drittel ihrer Länge gerefft.
1) Königliche Flagge, gehisst an der Spitzedes grossen Mastes, an der Gaffel und am Bugsprit,wenn Se. Maj. an Bord eines Kriegsschiffes steigen, wirdsalutirt mit 33 Kanonenschüssen von allen Kriegsschiffen,welche anwesend sind, während die Mannschaften auf denBaaen pp. stehen.
Ebenso wird sie für I. M. die Königin der Nieder-lande oder Prinzen und Prinzessinnen aus dem Kgl. Hausegehisst und mit 21 Kanonenschüssen von allen Fahrzeu-gen wie oben salutirt.
Desgleichen wenn die Flagge als Bootsflagge gehisst
wird.
2) Wollen die hohen Herrschaften nicht salutirt wer-den, so wird an der Spitze des betr. Fahrzeuges einorangefarbener Wimpel gehisst.
3) Kgl. Standarte, wird an der Spitze des gros-sen Mastes aber an der Baa und unterhalb der Kgl.Flagge gehisst, wenn Se. Maj. au Bord ist.
4)Nati o nalflagge, Höhe: 3,75 M., Länge: 5,67 M.,geführt am Heck aller Kriegs- und Handelsschiffe derNiederlande und von den Kriegsschiffen auch als täglicheBugspritfiagge.
Sie wird ausserdem gehisst:
1) an der Spitze des grossen Mastes, darunter dieCommandoflagge (s. unten) für den Gouverneur vonGross- (Holländisch-) Indien und mit 19 Kanonen-schüssen salutirt.
2) ibidem, mit dem Nationalwimpel (s. unten; dar-unter für die holländischen Mnister, die Gesand-ten und die fremden Minister und ebenso salutirt.
3) An der Spitze des Besanmastes, mit dem Natio-nalwimpel am grossen Mast für die Mitgliedereines Kriegsgerichts, ferner für bevollm. Minister(salutirt mit 15) Ministerresidenten (salutirt mit13) Geschäftsträger (salutirt mit 11) Generalcon-suln (salutirt mit 11) und Consuln (salutirt mit9) Kanonenschüssen.
Eine blaue Standarte an der Spitze zeigt an, dassnicht salutirt werden soll.
5) Die Flagge des Admirallieutenants führtdieser, sowie ein General der Armee am grossen Mast,salutirt mit 17 Kanonenschüssen (der Nationalwimpel wirdam grossen Mast gestrichen).
6i Die Flagge des Vizeadmirals führen diese,und die Generallieutenants der Armee am Fockmast, sa-lutirt mit 15 Kanonenschüssen (der Nationalwimpel amgrossen Mast wird gestrichen).
7) Die Flagge des Contreadmirals führendiese, sowie die Generalmajors der Armee und der Gou-verneur von Surinam am Besanmast, salutirt mit 13 Ka-nonenschüssen (Nationalwimpel am grossen Mast wirdgestrichen).
8) Lootsenflagge, gehisst an der Spitze des Fock-mastes, um einen holländischen Lootsen zu errufen.
9) Die Commandostandarte wird stets an derBaa befestigt, sie wird gehisst:
1) Am grossen Mast unterhalb der Nationalflagge fürden Gouvorneur von Grossindien (wie bereits obenerwähnt),
2) für den Capitain eines Schiffs, Geschwader- oderDivisionschef, den Gouverneur von Curacao undSanct Georg von Elmine am grossen Mast (ohneden Wimpel) salutirt mit 11 Kanonenschüssen,
3) für den Fregattencapitain, Chef eines kleinen Ge-schwaders oder einer Division an der Baa desgrossen Mastes,
4) gehisst am Besanmast, mit dem Nationalwimpelzeigt sie die Abhaltung des Gottesdienstes anBord an.
Der Königliche Wimpel in den Farben derFlagge, zweizipflig, am Flaggenstock ein weisser Fleckmit dem Kgl. Wappen überzwerch, wird stets nur an derBaa befestigt und am grossen Mast unter der Kgl. Flaggegehisst, wenn die Allerhöchsten und Höchsten Personenan Bord sind.
Der National w impel, ebenfalls in den Farben derFlagge, schmäler wie der Königliche, zweizipflig, wirdvon allen Kriegsschiffen am grossen Mast, ebenso vonden Postpacketbooten, den Civilgoeletten (kleine indischeKüstenfahrzeuge) geführt, sobald sie mit Staatsfracht be-lastet sind, Ausserdem wird er noch unterhalb der Na-tionalflagge für die Gesandten z. B. am grossen Mastgehisst, wie bereits oben erwähnt ist.
Tafel 5 t.
1—9) Flaggen der Niederländischen Han-delsgesellschaften. Die in denFlaggen befindlichenZahlen zeigen die Nummer an, welche das Schiff führt,und wechseln nach der demselben von den betr. Handels-gesellschaft jedesmal ertheilten. Die Flaggengrösserichtet sich nach der des betr. Schiffes.
Die Flagge der Handelsgesellschaft von Groningenist ganz weiss mit der betr. Schiffsnummer in der Mitte,sowie den Lettern: GB.
Die Flagge der Handelsgesellschaft von Veendam(Prov. Groningen) ist ganz weiss, mit der Nr. 3 und demBuchstaben E in der Mitte.
Tafel 55.
Flaggen der Niederländischen Yachtklubbs
und Lootsenboote (Yachtklubbflaggen).
1) Flagge des Königlichen Yachtklubbs zuBotterdam; Verh. 2 : 3, führt einen Triangel wie Nr. 3zu gleicher Zeit.
2) Flagge der Königlichen Segel- undBuder - Uebungsgesellschaft zu Amsterdam,führt zu gleicher Zeit einen Triangel wie Nr. 4.
Flaggen der Niederländ. Lootsenboote.
5) Alle Niederländ. Lootsenboote führen ander Mastspitze die Flagge Nr. 5 (blau). Die Nummerist die betr. der Schiffsliste.
6) Der Wimpel Nr. 6 wird ausserdem von den Loot-sen des IV. Distrikts (Umgegend von Texel) an der Gaffelgeführt.
7) Der Wimpel Nr. 7 wird ausser der Flagge Nr. 5an der Gaffel der Lootsenboote des 1. Distrikts (Um-gegend des Friesischen Canals) geführt
8) Der Wimpel Nr. 8 w.rd ausser Flagge Nr. 5 vonden Lootsenbooten des III. und IY. Distrikts (Umgegenddes Goederrede, Brouwershaven und der Maas) an derGaffel geführt.
9) Die des II. Distrikts (Insel Tersclielling und Ulieführen die Flagge Nr. 9 ausserdem Nr. 4.
10) Die des VI. Distrikts (Scheidemündung) dieFlagge Nr. 10, ausserdem Nr. 5.
4*