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Bd. 1, Abth. 6 (1878) Flaggen
Entstehung
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FLAGGEN.

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2) Bootsflagge des Contreadmirals derl.Di-vision, cfr. gleichfalls II. Division.

3) Bootsflagge der Vizeadmirale der II. Di-vision (Grösse wie die der Generalkonsuln etc.) wird imBug des von demselben bestiegenen Boots geführt.

41 Bootsflagge des Contreadmirals der

II. Division, Bestimmungen wie bei der des Vizeadmiralsderselben.

5) ßootsflagge des Vizeadmirals der III. Di-vision.

6) Bootsflagge des Contreadmirals der

III. Division, cfr. gleichfalls im Uebrigen die Bestim-mungen bei der II. Division.

7) Flagge der GeneralCommandanten derMarine (Grösse ebenso) wird nur als Bootsflagge vondenselben geführt (nicht salutirt).

8) Flagge der Marine-Commandanten (ebenso gross) wird von denselben nur als Bootsflagge geführtund nicht salutirt.

Tafel 33.

1) Flagge der Militairgöuv ern eure , welchezugleich Commandanten eines Seehafens sind(Grösse wie die des Marineministers). Wird als Boots-flagge von demselben geführt, sowie an Bord der leichtenzu dem von ihm befehligten Hafen gehörigen Fahrzeuge ;(sie wird nicht salutirt).

2) Flagge der Kaiserlichen Dampf- undSegel-Yachts, ebensogross, am Heck geführt.

3) Flagge der Residenten und Geschäfts-träger, darf von denselben nur als Bootsflagge inner-halb der Grenzen des Staats, bei dem sie beglaubigt sind,geführt werden.

Grösse wie die Flagge der Consule. Salutirt mit11 Kanonenschüssen.

4) Flagge der Russischen Gen eralconsuln,ebensogross, wird nur von diesen als Bootsflagge u. nurinnerhalb der Grenzen des Staats, in welchem derselbebeglaubigt ist, geführt; sie wird mit 11 Kanonenschüssensalutirt.

5) Flagge der Russischen Consuln (Bestim-mung wie bei den Generalconsuln), wird mit 7 Kanonen-schüssen salutirt.

6) Flagge der Gesandten u. bevollmächtig-ten Minister. Grösse wie die des Generalstabschefsder Marine. Dieselben dürfen sie am grossen Mast (fürden Gesandten) oder am Fockmast (für den Minister) füh-ren, wenn sie an Bord eines Russischen Kriegsschiffessind, jedoch nur innerhalb der Grenzen des Staats, beidem sie beglaubigt sind. Wenn sie das Schiff verlassen,wird die Flagge am Boot gehisst und dann mit 15, re-spective 13 Kanonenschüssen salutirt.

7) Flagge des Chefs des Generalstabs derMarine (Grösse wie die Kaiserl. Flagge), wird bei des-sen Anwesenheit an Bord am grossen Mast und im Bugdes Bootes (verkleinert) gehisst und mit 15 Kanonen-schüssen salutirt.

8) Flagge des Generals vom Dienst desGeneralstabs der Marine, ebensogross, ebenfalls nurals Bootsflagge am Bug geführt (wird salutirt).

Tafel 33.

1) Flagge des Artilleriechefs der Marine(halb so gross wie die des Marineministers), wird vondemselben nur als Bootsflagge am Bug geführt (wirdsalutirt).

2) Flagge des Artilleriechefs in einemMilitairhafen, gleichfalls nur als Bootsflagge vondemselben geführt (nicht salutirt).

I. 6.

3) Flagge des Generalintendanten derMarine (Grösse wie die des Artilleriechefs), wird vondemselben nur als Bootsflagge (im Bug) geführt undsalutirt.

4) Flagge des Obersten Intendanten derFlotte des schwarzen Meeres (ebensogross), wirdvon demselben nur als Bootsflagge (im Bug) geführt undsalutirt.

5) Flagge der Hafenkapitaine (Grösse wie dieder Marinecommandanten), wird nur von dem Boot geführt,welches den Hafenkapitain trägt (nicht salutirt).

6) Quarantaineflagge, ganz gelb, sonst wie dieWachtschiffflagge; Verh. = 1 : 2 = 8:6M., wirdam Fockmast der in Quarantaine befindlichen Schiffe gehisst.

7) Hafenflagge (Grösse der Transportflagge), wirdam Heck aller speziell für den Hafendienst im RussischenReich bestimmten Schiffe geführt.

8) Bugspritflagge (Nationalflagge);Verh. =2:3 = 4:6 M.; am grossen Mast gehisst bedeutetsie die Anwesenheit des Gross-Admirals, sobald derselbenicht ein Prinz von Geblüt ist und wird mit 15 Kanonen-schüssen salutirt.

Die Kriegsschiffe führen dieselbe in kleineren Ver-hältnissen als tägliche Bugspritflagge ausser der Flaggeam Heck.

Tafel 34.

16 Transport- n. Post-Schiffsflaggen.

1) Flagge der Transportschiffe der I., II.und III. Di vision; Verh. = 2:3 = 4:6M., am Heckderselben geführt, nur in der betreff. Farbe der See-division verändert.

2) r Flagge der Postschiffe ebensogross, wirdam Heck derselben geführt und zwar die rothe im Caspi-schen, die weisse im Baltischen, die blaue im SchwarzenMeere.

3) Commandostandarte, Grösse wie die Kaiser-liche Standarte; wird an der Raa des grossen Mastes ge-hisst für Ober-Offiziere, sobald sie ein detachirtes Ge-schwader* kommandiren, salutirt mit 7 Kanonenschüssen.

Tafel 35.

1) Flagge des Marineministers1 : 1,17. Zeigt dessen Anwesenheit an Bord an und wirdnur am grossen Mast gehisst und mit 15 Kanonen-schüssen salutirt.

2) Flagge des Hauptkommandanten einesRussischen Hafens.

8) Admiralitätsflagge; wird gehisst wenn einMitglied der Admiralität an Bord ist.

4) Spezialflagge des Königreichs Polen.

5) Zollflagge von Finnland.

6) Handelsflagge, wird von allen RussischenHandelsschiffen geführt.

Höhe = 3,75 M., Länge = 5,625 M., Streifen-breite je = 1,25 M.

7) Flagge der Quarantaine-Schiffe; wird anBug und Heck aller Schiffe und Fahrzeuge der Kaiser-lichen Quarantaine-Verwaltung geführt. Die zu derselbengehörigen Schiffe führen als Unterscheidungszeichen nochausserdem einen blauen Triangel am grossen Mast.

Tafel 36.

1) Lootsenflagge (Grösse wie die Bugspritflagge),wird am Fockmast gehisst, um einen Lootsen zu rufen.

2) Flagge der Russisch - AmerikanischenCompagnie, von allen Schiffen derselben geführt. So-

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