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FLAGGEN.
sen zu rufen. Auch wurde am grossen Mast ein rotherWimpel mit weiss roth getheilter Union am Flaggen-stock geführt. Jetzt sind diese Flaggen wohl auch be-reits durch die Deutsche Flagge ersetzt.
Tafel 13.
1) Flagge der Stadt Königsberg i/Preussen.
2) Die Flagge der ehem. freien ReichsstadtFrankfurt warim Verhältniss wie 2 : 34, also M, hoch,6 M. breit, von Roth und weiss quer in 4 gleiche Theiletheilt. Am Flaggenstock eine weisse Union (1 M. imQuadrat) darin das Frankfurter Stadtwappen, der gekröntesilberne Adler mit goldenen Kleestängeln und Waffen imrothen Schilde. Sie wurde von allen Handelsfahrzeugender Stadt geführt, indess wurde auch noch eine zweiteFlagge gebraucht, nämlich: weiss mit 2 Balken, der untereblau, der obere, vom Flaggenstock aus, roth und schwarzgespalten, im Rothen der beschriebene Adler.
3) Flagge der Stadt Memel in Ostpreussen.
4) Flagge von Ostfriesland und Stadt Pa-penburg ist seit 1833 eingeführt, und zwar blau, obenund unten mit rother Bordur = !/ 6 der Höhe und in derMitte die Nummer der Ordre, welche ihnen angeheftet ist.
Diese Flagge wurde unabhängig von der National-flagge geführt und wohl auch jetzt noch.
5) Flagge der Landdrostei Stade, (seit 1833eingeführt).
Weiss, in der Mitte ihre betr. Nummer und im obe-ren Eck am Flaggenstock ein E, wenn sie von der Elbeoder ihren Nebenflüssen, ein W, wenn sie von der Weseroder ihren Nebenflüssen kommen fraglich, ob noch jetztim Gebrauch.
6) Flagge der Stadt Norden in Ostfriesland.
7) Flagge von Tönning.
Tafel 13.
1) Flagge der Stadt Danzig.
2) Flagge der Stadt Elbing.
3) Flagge der Stadt Stettin.
4) Flagge der Stadt Stralsund.
5) Flagge der Stadt Wismar inMecklonburg.4 M. hoch, 6 M. lang, von weiss und roth gleichmässigquer in 6 Theile getheilt, gehisst am Heck aller zurStadt gehörigen Handelsschiffe ehedem. Dieselben führtenauch einen Wimpel, bald ganz roth, bald in der Art wiedie Flagge getheilt.
6) Rostocker Handelsflagge. Diese Flaggewurde am Heck aller zur Stadt Rostock gehörigen Han-delsschiffe gehisst.
7) Flagge von Emden.
8) Flagge von Lüneburg.
Ob diese Specialflaggen noch jetzt im Gebrauch wis-sen wir nicht.
Tafel 14. 15.
Flaggen der Oesterreichisc]h-Un garischenM onarchi e.
1) Kaiserliche Flagge.
Aus Seide, Länge und Höhe = 4,54 Meter. (DerBord ist V2 Meter breit, die Basen der Dreiecke = i/ 8Meter, die der 4 schwarzen Eckdreiecke doppelt). Sie wirdgehisst am grossen Mast eines Kriegsschiffs, wenn Se.Maj. der Kaiser oder I. M. die Kaiserin sich an Bord einesKriegsschiffs befinden.
Wenn Allerhöchstdieselben auf einer Rhede oder ineinem Hafen ankommen, hissen, sobald die KaiserlicheFlagge erblickt wird, sämmtliche anwesende Schiffe diegrosse Fahne und geben eine Salve von 21 Kanonenschüs-sen. Die Mannschaften treten auf die Raaen und rufen
15 Hurrahs und bleiben dort, bis das kaiserliche Schiffgeankert hat.
Im Augenblick, wo I. I. M. M. das Schiff verlassen,streicht man die kaiserliche Flagge and der dann auf demKaiserlichen Boot gehissten kaiserlichen Flagge werdendie Ehrenbezeugungen wie oben gegeben, sobald das Bootausserhalb Schussweite ist. Im Moment, wo das Bootlandet, wird eine abermalige Salve von 21 Schüssen (ohneHurrah) gegeben. Bleiben I. I. M. M. im KaiserlichenBoot, so wird die Kaiserflagge in der Mitte desselben amMast gehisst, während in Bug und Heek die National-flagge weht. Man erweist ihr dann ebenso wie oben dieHonneurs.
In gewöhnlichen Booten hisst man die Flagge imBug und sie wird nicht salutirt.
Die kaiserliche Flagge am F 0 c k m a s t gehisst zeigt dieAnwesenheit eines (oder mehrerer) Erzherzöge oder Erzher-zoginnen an. Dieselbe wird dann als Schiffsflagge voneinem der Schiffe mit 21 Schüssen begrüsst, die Mann-schaften auf den Raaen geben 13 Hurrahs. Steigen I. I.K.K. H.H. an Bord eines Kriegsschiffs, so wird die kai-serliche Flagge am Fockmast gehisst, sobald das Bootanlegt und sobald sie gestrichen wird, mit 21 Kanonen-schüssen und 13 Hurrahs begrüsst.
Im Uebrigen ist es wie bei LI. M.M. zu halten.
2) Oesterreichisch - Ungarische Handels-flagge. Höhe: — 3,75, Länge: = 5,625. Mittel-linie der Wappenschilde von den Lielcen = 8/24, der Flag-genhöhe = 1,4058 M. entfernt, Breite der Wappen-schilde je 1/1B der Flaggenlänge = 0,037 M. DerBord derselben = 1 der Broito == 0,043 M.
Laut Decret v. 6,/3. 1869 dürfen Handelsschiffe keinespeciellen Unterscheidungszeichen in ihren Flaggen füh-ren, haben sich auch ähnlicher Wimpel wie die der kai-serlichen Kriegsschiffe zu enthalten.
3) Flagge des Grossadmirals (Feldmarschalls):quadratisch, Höhe und Länge — 2,70, Breite desBordes: i/. 2 Meter, Breite der anderen Streifen: =1 /3 der Höhe; Wappen in der Mitte.
Zeigt, am grossen Mast gehisst, die Anwesenheit desGrossadmirals (Feldmarschalls) an Bord an; steigt der-selbe auf ein Kriegsschiff, so wird seine Flagge am gros-sen Mast desselben gehisst und mit 19 Kanonenschüssenund 12 Hurrahs (Seitens der Mannschaften auf den Raaen)begrüsst. Das Boot des Grossadmirals trägt die-selbe Flagge am Bug und sie erhält die erwähntenHonneurs, sobald das Boot auf kleine Distance bei einemKriegsschiff vorüberstreicht.
4) Commandoflagge.
Verhältniss 1 : D/4, alle Streifen auch die der Union= 1/3 der Höhe. Wappen in der Mitte.
Am grossen Mast gehisst, zeigt sie die Anwesenheite ines Admirals (salutirt mit 17 Kanonenschüssen und 9Hurrahs) am Fockmast die eines Viceadmirals (salutirtmit 15 Schüssen und 7 Hurrahs), am Besanmast dieeines Contre-admiräls (salutirt mit 13 Schüssen und 5Hurrahs) an.
Wenn dieselben ein Kriegsschiff besteigen, werdender Flagge dieselben Honneurs gemacht, sobald sie dasSchiff verlassen, gleichfalls.
Als Bootsflagge wird dieselbe Flagge im Bug ( vonallen Dreien) geführt und unterscheidet sich nur durchdie Anzahl der zugleich ebendaselbst plazirten Sterne.
5) Oesterreichische Kriegsflagge.
Gehisst am Heck aller Oesterreichischen Kriegsschiffebis zum Sonnenuntergang und als Bugspritflagge anSonn- und Festtagen auf Oesterreichischen,täglich auf fremden Rheden.
Am grossen Mast wird sie gehisst, für Staatsmini-ster, Feldmarschälle und Admirale, (salutirt mit 19 Kano-nenschüssen und 11 Hurrahs) ferner für Gesandte, Mili-taircommandanten, Generale, Gouverneure und Patriarchen,(salutirt mit 17 Schüssen und 9 Hurrahs.)