Stefan von Zäpolya, mit der verwittweten Beatrix einen Ver-trag abschloß, in dessen Sinne Stefans jüngerer Sohn Georgdie Hand Elisabeths und im Falle des Ablebens ihres BrudersChristoph sämmtliche Güter Johann Corvins erhalten sollte. Gleichallen großen Königen Ungarns sollte aber auch Mathias Cor-vinus keine dauernde Nachkommenschaft hinterlassen; Christophstarb bald nach Abschluß obigen Vertrages und Elisabeth folgteihm Ende ^507 ins Grab nach.
Beatrix Frangepan, die schöne junge Wittwe/) war nunalleinige Besitzerin der immensen Güter der Hunyady. —
Dies war Uladislaus nun die geeignetste Gelegenheit, seinenNeffen Georg zu versorgen. Trotzdem die Wittwe älter war,plante er, ihre verheirathung mit Georg durchzusetzen.
Beatrix — wahrscheinlich in Folge ihres Nexus mit derFamilie Zupolya — zeigte sich dem Heirathsprojekt Anfangs nichtgeneigt, doch gelang es dem dringenden Zureden des Königs,ihre Einwilligung zu erlangen.
Am ^ November ^503 wurde der Ehevertrag geschlossen,laut welchem sich Markgraf Georg verpflichtete, seine Gattingegen deren Willen nicht ins Ausland zu führen und ihre Güternicht in fremde Hände gelangen zu lassen; gleichzeitig wurde fest-gesetzt, daß die Castellane der Hunyadyschen Burgen Beidengegenüber den Eid der Treue abzulegen haben. 2)
Nach den Vermählungsfeierlichkeiten führte Markgraf GeorgEnde Januar seine Gattin in den Kreis seiner Familie
und hier verbrachte das junge paar unter lustigen Zerstreuungenzu Heilsbronn den Sommer. Im Herbst ^509 kehrten Beidenach Ungarn zurück.
Anfangs ^5^0 gebar Beatrix einen Sohn, doch schon
9 Beatrix' Geburtsjahr ist unbekannt. Aller Wahrscheinlich-keit nach fällt es aber auf die Zeit nach Ihr Porträt be-fand sich t833 im Besitze des damaligen Kronprinzen von Preußen.Stillfried hat es nach dem Originale in Lichtdruck vervielfältigenlassen.
2) Obiges Datum giebt Fraknöi a. a. O. an. Nach Spieß 95wäre dieser Vertrag von Georg vor dem Lordoberrichter Peter vonSt. Georgen und Bösing im Schlosse Gyula am 25. Januar 5509unterzeichnet worden.