äußeren Schulter haltend), führt der Kurfürst genau denzehnfeldrigen Schild wie sein Herr Vater (ctr. diesen obensud 6. 2) 2.).
Dahingegen zeigt wieder ein 2/3 Thalerstück von ^690und ^693, mit dem Münzzeichen ö. ?!., den Schild wie folgteingetheilt:
Magdeburg. 2. Brandenburg. 3. Preußen. 5. Iülich.
6. Tleve. ' (. ^ur. 7. Berg.
9. Pommern 8. Minden. (0. Ravens-
(Greif links). berg.
Auch auf diesem Schilde ruht der fünfbügelige Kurhut.
Vom Großen Kurfürsten sowohl, wie von Kurfürst Friedrich III.existiren übrigens noch verschiedene „Adlersiegel" und „Adler-münzen", d. h. der vom Kurhut überhöhte Brandenburgische, aufder Brust mit Kurzepterschild, auf den Flügeln mit den Schilden dereinzelnen Landestheile belegte Adler. Doch können diese alseigentliche Wappen füglich nicht in Betracht kommen.
Aus Vorstehendem dürfte erhellen, wie außerordentlich ver-schieden das Kurfürstliche Wappen, selbst oft gleichzeitig, geführtworden ist. Es scheinen die Varianten desselben im seltenstenFalle auf kurfürstlichen Reskripten zu beruhen, daher ist, da es vor(70( eine Behörde für die Anordnung des Wappens nicht gab, an-zunehmen, daß letzteres oft wohl nur der Laune der verschie-denen Münzmeister ihre Entstehung verdankte. Vielleicht wolltendiese ihre Erzeugnisse vor denen der übrigen Münzstätten auchnoch (außer ihrem Münzzeichen) besonders kenntlich machen. Eswird daher für Diejenigen, welche das Kurfürstliche Wappenaus einer bestimmten Zeit für einen besonderen Zweck, eine be-sondere Gegend brauchen, sicherlich gut sein, durch Entzifferungder münzmeisterlichen, mir in den meisten Fällen nicht bekanntenMünzzeichen (Initialen) die Prägestätte gewisser Münzen fest-zustellen und hiernach zu ermessen, welches Wappen für jeneGegend zu der bewußten Zeit maßgebend war.
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