VoRERINNERUNG. V
mens-Verzeielmisse die Angabe der verschiede-nen Adclsgrade und des Zeilpunctes der Er-werbung derselben, so wie da, wo sieb dasVerdienst nicht schon durch den begleitetenCharaeter, von selbst zu erkennen gab, auchdieses letztere, und die etwa überkommenenPrädicate beifügte, so geschah dieses aus demzweifachen Grunde, um nähmlich nicht nurdiesen ausgezeichneten Staatsbürgern gewis-ser Massen ein kleines, noch auf die Folgezeitübergehendes Denkmahl zu setzen; sondernauch ihren spätesten Nachkommen ein Hiilfs-niiltel mehr darzubietfaen, sich zu jeder Zeitdie Beweise ihrer adeligen Abstammung ver-schaffen zu können.
Dass endlich der Verfasser, seihst in dersich vorgezeichneten, beschränkten, jedochgewiss erlaubten Tendenz, dennoch auf keineVollständigkeit seines Werkes Anspruch mach-te, beweiset nicht nur der Schluss seiner Vor-erinnerung, in welcher er alle, in dem gedach-ten Werke nicht aufgenommenen, dahin wirk-lich gehörigen, adeligen Familien, um dienachträgliche Mitlheilung ihrer verschiedenenAdelserwerbungen, und die Angabe des Zeil-punctes derselben, angelegentlichst ersuchte^sondern auch der Umstand, dass er noch nachder wirklichen Erscheinung desselben, dieseseine angelegentlichste Bitte, in mehreren öf-fentlichen Blättern wiedcrhohlt erneuerte.