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VoRERINNERUNG.
Nach diesen Voran gaben, die doch heider Beurtheilung eines jeden Werkes gewiss zuberücksichtigen kommen; dürfte es dem Ver-fasser wohl gestaltet seyn, sich weiters gegeneinige, ihm gemachte Hauptvorwürfe auf fol-gende Weise zu rechtfertigen, nähmlich:
Ersten s. Dass Jene, welche zwar gegen-wartig zu dem grossen Österreichischen Staa-tenverbande gehören, deren Vorfordern jedochnicht sowohl wegen ihrer unmittelbaren Uer-dienste um das Haus Oesterreich in seinerdamahligen Ausdehnung sondern vielmehrwegen ihrer hohen Verdienstlichkeitum dasheilige Römische Reich von den Souverä-nen Österreichs in der gleichzeitigen Eigen-schaft als Römische Kaiser mit verschiede-nen Graden des Reichsadels betbcilet wurden,sich bei der ausgesprochenen, nicht dahin er-streckenden 'Tendenz des OesterreichischenAd eis-Lexikons, vergeblich in diesem Wer-ke suchen mussten.
Zweitens. Dass aus eben diesem Grundejene, wenn gleich wegen ihrer unmittelba-ren/ erdienste um das Oesterreichische Kai-serhaus j mit verschiedenen, jedoch nichtOesterreichischenj BöhmischenGalizischenoder Reichs-j sondern mit UngarischenSie-benbürgischen j Italienischen oder Nieder-ländischen Adelsgraden Betheilten keines-wegs aufgenommen werden konnten.