IV Y O R E RI N N E R U N G.
sieht aller, von den Souveränen Österreichs,entweder in dieser Beziehung, oder in dervor-mahligen Eigenschaft, als Oberhaupt des einstbestandenen, heiligen Römischen Reiches, ohneRücksicht auf die Beschaffenheit der Ver-dienste „ im Verlaufe des 18. und 19. Jahr-hunderts , in die verschiedenen Grade desAdels erhobenen Personen liefern zu wollen 3sondern er beschränkte sich (wie dieses aufdem Titelblatte eigens ersichtlich gemacht ist)einzig und allein darauf, jene Adelserwerberzu sammeln, welche während des gedachten,genau bezeichneten Zeitraumes, wegen ihrerunmittelbaren Verdienste um den Kaiser-staat j d. i. um den Oesterreichischen Kai-Serstaat j in die verschiedenen Grade desDeutsch-erblündischen oder hessc-gespro-chen, in jene des Oesterreichischen Böh-mischen Qalizischen oder Reichsadels ev-hoben wurden.
Es lag iiberdiess nicht in seiner Absicht,genealogische Tabellen oder vollständige Ab-handlungen über Filialionen einzelner adeli-gen Familien zu liefern 3 sondern er begnügtesich damit, die Nahmen dieser achtungswür-digen Heroen, Staatsmänner, Priester, Gelehr-ten, Künstler u. s. w. (und dicss zwar nichtin chronologischerj sondern in alphabetischerReihenfolge ) zu verzeichnen.
Wenn er aber ausserdem diesem Nah-